Verfassungsreform
Die Verfassungsreform ist behandlungsreif für die Eidgenössischen Räte
Ein wichtiges Etappenziel auf dem Wege zur Erneuerung der Grundlagen unseres Bundes-staates ist erreicht: Gemäss ihrem Arbeitsplan haben die Verfassungskommissionen der beiden Räte nach einem Jahr intensiver Arbeit die Beratung des Entwurfes des Bundesrates vom 20. November 1996 für eine neue Bundesverfassung abgeschlossen. Behandlungsreif für die Eidgenössischen Räte ist neben der Vorlage A (Bundesbeschluss über eine nachgeführte Bundesverfassung) auch die Vorlage C (Bundesbeschluss über die Reform der Justiz). Die Beratung der Vorlage B (Reform der Volksrechte) wird sich hingegen voraussichtlich noch bis in den Februar 1998 hinziehen.
Übersicht über den Inhalt des Presserohstoffes:
Vorlage A (Nachführung):
Vorlage C (Reform der Justiz)