Das Parlament beschloss in der Frühjahrssession 2007, die CO2-Abgabe auf Brennstoffe einzuführen.
Die CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe: Die Einnahmen der Abgabe werden an Bevölkerung und Unternehmen zurückverteilt. Unternehmen können sich von der Abgabe befreien lassen. Die CO2-Abgabe wird auf allen fossilen Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl, Erdgas oder Kohle erhoben, soweit sie energetisch genutzt werden. Die Erhebung der Abgabe erfolgt durch die Eidgenössische Zollverwaltung. Die Treibstoffe (Benzin, Diesel) sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen. Die Lenkungsabgabe führt zu höheren Preisen. Damit wird ein Anreiz gesetzt für den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen und für den vermehrten Einsatz CO2-neutraler oder CO2-armer Energieträger. Zudem werden Investitionen in effizientere Technologien attraktiver. Die C02-Abgabe ist keine Steuer. Die Einnahmen der Abgabe werden den Bürgerinnen und Bürgern über die Krankenkassen und den Unternehmen proportional zur Lohnsumme zurückverteilt. Die Einnahmen des Jahres 2008 werden 2010 rückverteilt.
Der Klimarappen
Beim Klimarappen handelt es sich um eine so genannte freiwillige Massnahme der Wirtschaft gemäss CO2-Gesetz. Am 30. August 2005 unterzeichnete das UVEK mit der Stiftung Klimarappen eine Zielvereinbarung: Mit dem Klimarappen, der seit dem 1. Oktober 2005 in Form einer Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl erhoben wird, soll die Stiftung in der Verpflichtungsperiode 2008-2012 mindestens 1,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. Davon müssen mit Projekten im Inland jährlich mindestens 0,2 Millionen Tonnen CO2 erzielt werden. Im Ausland können maximal 1,6 Millionen Tonnen CO2 mittels Zukauf von Zertifikaten angerechnet werden.