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Der Bund soll eine Grundversorgung mit Postdiensten, welche den Bedürfnissen und Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft entspricht, garantieren. Diesem Zweck dient ein flächendeckendes Poststellennetz. Die Kosten für die Grundversorgung mit Postdiensten, welche weder durch die Einnahmen aus den reservierten Diensten noch durch Konzessionsgebühren gedeckt sind, sollen vom Bund getragen werden.