Am 1. März 2006 reichte der Verein «Marche Blanche» eine Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» mit 119 375 gültigen Unterschriften ein. Diese Initiative verlangt, dass sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern unverjährbar sein sollen. Nach dem derzeitigen Recht besteht für schwere Straftaten gegen die sexuelle Integrität von Kindern unter 16 Jahren eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Die Verjährung dauert aber in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers (Art. 97 Abs. 2 StGB).
Der Bundesrat kam in seiner Botschaft vom 27. Juni 2007 zum Schluss, dass die in der Initiative vorgeschlagene Lösung sowie ihre Terminologie aus rechtlicher Sicht problematisch seien. Die Unverjährbarkeit gehe über das hinaus, was notwendig sei, um zu verhindern, dass ein Opfer keine Strafanzeige bzw. Strafklage mehr einreichen kann, wenn es dazu in der Lage sei. Zudem seien die Begriffe «Kinder vor der Pubertät» und «pornografische Straftaten» unklar, und ihre Einführung würde zu ungleichen, unverhältnismässigen oder gar kontraproduktiven Lösungen führen. Der Bundesrat erarbeitete daher einen indirekten Gegenvorschlag, welcher vorsieht, dass die Verjährung der Strafverfolgung bei diesen Delikten erst ab dem Tag beginnt, an dem das Opfer mündig wird. Diese Regelung gilt nur bei mündigen Tätern. Sie sei, so der Bundesrat, verhältnismässig und entspräche dem Stand der Gesetzgebung in Europa sowie dem Entwurf für ein Übereinkommen des Europarates zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch.
Die Räte folgten in der Sommersession 2008 den Anträgen des Bundesrates. Sie sprachen sich für den Gegenvorschlag aus und empfehlen Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative.
Die Volksinitiative gelangt am 30. November 2008 zur Abstimmung.