Vor 30 Jahren, am 7. Februar 1971, stimmten 65.7% der Schweizer Stimmberechtigten für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen.
Das Frauenstimmrecht setzte sich zunächst in den nordamerikanischen Gliedstaaten durch, vor dem 1. Weltkrieg auch in Finnland und Norwegen. Im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen breitete es sich dann weltweit aus. In der Schweiz hingegen waren gemäss der Bundesverfassung von 1874 nur männliche Schweizer zu den politischen Rechten zugelassen. Der Versuch, das Frauenstimmrecht auf dem Wege einer zeigemässen Interpretation des Begriffes "Schweizer" (Bundesverfassung, Art. 4 und Art. 74) einzuführen, wurde vom Bundesgericht und von der Lehre abgelehnt. Damit blieb als einzig gangbarer Weg die Revision des Artikels 74 der Bundesverfassung.
In einer ersten Abstimmung vom 1. Februar 1959 wurde die Vorlage noch massiv verworfen, ehe sie 1971 mit grossem Mehr angenommen wurde.