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Das Freizügigkeitsabkommen wurde mit der EU für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Es wird stillschweigend verlängert, wenn nicht eine Vertragspartei bis zum Ablauf dieser Geltungsdauer, das heisst bis zum 31. Mai 2009, die Nichtverlängerung notifiziert. Das Parlament hat anlässlich der Genehmigung der Bilateralen I beschlossen, dass mit einem referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Weiterführung des Abkommens entschieden wird. Die Schlussabstimmung hierzu muss in der Sommersession 2008 stattfinden, um die fristgerechte Durchführung einer allfälligen Volksabstimmung vor dem 31. Mai 2009 zu ermöglichen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben den Verhandlungsergebnissen über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien zugestimmt. Im Zusatzprotokoll II des Abkommens wird eine schrittweise und kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den Angehörigen der zwei neuen Mitgliedstaaten garantiert.
Angesichts des engen inhaltlichen Zusammenhangs zwischen der Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien und dessen Weiterführung über das Jahr 2009 hinaus ist für die beiden Geschäfte ein zeitgleiches parlamentarisches Genehmigungsverfahren vorgesehen.