Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung (IV) hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Ende 2004 belief sich die Verschuldung der IV auf 6 Milliarden Franken. Im Rahmen der 5. IV-Revision schlägt der Bundesrat deshalb gezielte Entlastungs- und Sparmassnahmen vor. Diese Massnahmen allein reichen aber nicht aus, um die IV zu sanieren. Andererseits wären weitere Spar- und Entlastungsmassnahmen politisch nicht realisierbar und sozial nicht vertretbar. Angesichts dieser Situation erachtet der Bundesrat die Erschliessung zusätzlicher Einnahmequellen für die IV als unerlässlich. Er schickte deshalb im Herbst 2004 gleichzeitig mit der Vorlage zur 5. IV-Revision einen Entwurf zur Zusatzfinanzierung der IV in die Vernehmlassung. Der Bundesrat sah darin zwei mögliche Finanzierungsvarianten vor: die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) oder die Erhöhung der Lohnbeiträge.
Gestützt auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens schlug der Bundesrat in der Botschaft eine lineare Erhöhung der MWST um 0,8 Prozentpunkte ohne Anteil für den Bund vor.
Das Inkrafttreten der 5. IV-Revision leistete einen ersten wichtigen Beitrag zur Sanierung der Versicherung. Es blieb dennoch notwendig, auch auf der Einnahmenseite einzugreifen. Deshalb verabschiedete das Parlament am 13. Juni 2008 eine Zusatzfinanzierung für die IV.
Die Zusatzfinanzierung der IV besteht einerseits aus einer proportionalen MWST-Erhöhung von 0,4 Prozentpunkten vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2016 (7,6 → 8%; 2,4 → 2,5% und 3,6 → 3,8%). Es werden Einnahmen in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken pro Jahr erwartet, womit das jährliche Defizit der IV gedeckt werden kann. Da dies jedoch eine Änderung der Bundesverfassung mit sich bringt, entscheiden nun das Volk und die Stände über das Schicksal der Finanzierung.
Andererseits wird für die IV per 1. Januar 2010 ein eigenständiger Ausgleichsfonds geschaffen, damit eine Querfinanzierung durch die AHV nicht mehr erforderlich ist. Um die für die Nutzung nötige Liquidität zu gewährleisten, überweist die AHV dem neu geschaffenen Fonds 5 Milliarden Franken. Liegen die Mittel des Fonds am Ende des Geschäftsjahrs über den anfänglichen 5 Milliarden, wird die überschüssige Summe zwecks Schuldentilgung der IV an den AHV-Fonds rücküberwiesen. Die Schuldzinsen der IV (ca. 360 Millionen Franken pro Jahr) werden während der Zeit der MWST-Erhöhung vollumfänglich vom Bund übernommen. Damit eine langfristige Lösung gefunden werden kann, muss der Bundesrat bis 31. Dezember 2010 eine Botschaft zur 6. IV-Revision vorlegen. Diese soll vor allem auf eine Sanierung durch Ausgabensenkung ausgerichtet sein.
Am 12. Juni 2009 hat die Bundesversammlung einen Bundesbeschluss angenommen, mit dem das Inkrafttreten der MWST-Erhöhung für die IV (Volksabstimmung vom 27. September) vom 1. Januar 2010 auf den 1. Januar 2011 verschoben wird.