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Die Gesellschaft ist rechtlich und moralisch gesehen dafür verantwortlich, die bestmöglichen Bedingungen für die Entwicklung und das Wohlergehen der Kinder zu schaffen, zu pflegen und zu bewahren. Dies bedeutet, dass sämtliche Formen der Misshandlung von Minderjährigen inakzeptabel sind. Die europäische Menschenrechtserklärung, das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Schweizerische Bundesverfassung verbieten und verurteilen sämtliche Verletzungen der psychischen und physischen Integrität von Menschen.
In seiner Stellungnahme vom Juni 1995 zum Bericht "Kindesmisshandlung in der Schweiz" bestätigt der Bundesrat, dass "Kindesmisshandlung und die sexuelle Ausbeutung von Kindern ein gesellschaftliches Problem darstellen, dessen Bedeutung und Ausmass meist unterschätzt werden (...) Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Phänomen der Kindesmisshandlung ein Thema von nationaler Tragweite ist, bei welchem der Staat auf all seinen Ebenen angesprochen ist. Der Schutz der Schwächsten gehört zu den vornehmsten Aufgaben des modernen Sozialstaates. (...) Im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung sind ethische Grundsätze des Sozialwesens, aber auch solche des zwischenmenschlichen Zusammenlebens der Achtung und der Solidarität angesprochen. Die Politik kann und darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen." (S.4).