Am 21. September 2007 reichte das Initiativkomitee "Bündnis gegen Kriegsmaterial-Exporte“ die eidgenössische Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“ ein.
Die Initiative fordert ein Verbot der Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und damit zusammenhängenden Immaterialgütern. Ebenfalls sollen die Vermittlung von und der Handel mit den genannten Gütern an Empfängerinnen und Empfänger im Ausland verboten werden. Ausnahmeregelungen sind vorgesehen für Jagd- und Sportwaffen, für Geräte zur humanitären Entminung und für Güter, die von schweizerischen Behörden vorübergehend ins Ausland ausgeführt werden.
Als flankierende Massnahme sieht die Volksinitiative eine maximal zehnjährige Unterstützungspflicht des Bundes zugunsten der von den Verboten betroffenen Regionen und Beschäftigten vor. Ferner verlangt der Initiativtext, dass der Bund internationale Bestrebungen im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle unterstützt und fördert.
Der Bundesrat hat die Initiative geprüft und lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab. Jedoch hat er gemäss Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats die Bewilligungskriterien für die Ausfuhr von Kriegsmaterial (Art. 5 der Kriegsmaterialverordnung) präzisiert. Artikel 5 ist mit fünf Ausschlusskriterien ergänzt worden. Demnach werden Kriegsmaterialausfuhren nicht bewilligt, wenn im Bestimmungsland systematisch und schwerwiegend Menschenrechte verletzt werden, wenn das Bestimmungsland auf der OECD-DAC-Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfen ist, wenn ein hohes Risiko der Verwendung gegen die Zivilbevölkerung besteht, wenn das Risiko der Weiterleitung an unerwünschte Endempfänger besteht oder wenn das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen Konflikt verwickelt ist. Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Präzisierung in Zukunft zur Vermeidung von Fällen umstrittener Ausfuhren beitragen wird.