Der Bundesrat hat am 7. März 2008 die Botschaft zur Änderung der Militärgesetzgebung (08.027 n; Militärgesetz und Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme) verabschiedet, worin u.a. Folgendes neu geregelt werden soll:
- die Ausbildung und der Einsatz von Angehörigen der Armee im Ausland (Einführung eines Ausbildungsobligatoriums im Ausland für Milizangehörige und eines Ausbildungs- und Einsatzobligatoriums im Ausland für das militärische Personal),
- das parlamentarische Genehmigungsverfahren bei Friedensförderungs- und Assistenzdiensten,
- die gewerblichen Tätigkeiten der Militärverwaltung,
- Massnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs der persönlichen Waffe, sowie
- der Datenschutz
Die Entwicklungen im Datenschutzrecht, insbesondere die Forderung nach formellen gesetzlichen Grundlagen für Informationssysteme mit besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen, haben zur Erarbeitung eines neuen Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG) geführt.
Der Nationalrat hat die Vorlage am 2. und 13. Juni 2008 beraten. In mehreren Punkten folgte er dabei nicht der Vorlage des Bundesrates: Die Pflicht von Milizsoldaten zum Ausland-WK wurde gestrichen, auf die obligatorischen Auslandeinsätze von Berufsmilitärs im Rahmen der Ausbildung sowie von Friedensförderungs- und Assistenzdiensten wurde verzichtet. Ebenfalls gestrichen wurden die vorhersehbaren, dauerhaften Assistenzdiensteinsätze der Armee zugunsten ziviler Behörden (betrifft z.B. WEF, EURO 08, Botschaftsbewachung). Auch beim Genehmigungsverfahren für Assistenzeinsätze im Ausland sowie bei der Verpflichtung ziviler VBS-Spezialisten zu Assistenzeinsätzen im Ausland folgte der Nationalrat nicht den Anträgen des Bundesrates. In der Gesamtabstimmung genehmigte der Nationalrat die Revision der Militärgesetzgebung mit 115 zu 69 Stimmen.
Der Ständerat ist dann aber in praktisch allen Punkten dem Bundesrat gefolgt. Die Differenzbereinigung wird in der Frühjahrssession 2009 fortgesetzt.