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Das Schweizer Volk soll am 17. Mai 2009 über das revidierte Ausweisgesetz abstimmen. Das zur Abstimmung gelangende Ausweisgesetz dient der Sicherstellung der Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer. Es schafft die Grundlage für die definitive Einführung eines Passes, in dem die Daten zur Person elektronisch abgespeichert sind, namentlich auch Gesichtsbild und Fingerabdrücke. Diese elektronischen oder biometrischen Pässe haben Standards zu erfüllen, die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) verbindlich festgelegt wurden. Staaten im Schengenraum müssen zusätzlich zum Gesichtsbild die Abdrücke zweier Finger in ihre Pässe integrieren. Die massgebende Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) stellt eine Weiterentwicklung des Schengener As-soziierungsabkommens (SAA) dar, über deren Übernahme die Schweiz zu entscheiden hat. Für Ü-bernahme und Umsetzung steht der Schweiz eine maximale Frist bis zum 1. März 2010 zur Verfü-gung. Bereits seit dem 25. Oktober 2006 verlangen die USA, dass Pässe, die nach diesem Datum ausgestellt sind, über biometrische Daten verfügen. Ansonsten benötigt deren Inhaberin oder Inhaber für die Einreise in die USA ein Visum.