Der Entwurf zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft will ein neues Rechtsinstitut schaffen, dass es zwei Personen gleichen Geschlechts ermöglichen soll, ihre Beziehung rechtlich abzusichern. Die Schaffung einer rechtlichen Regelung soll folgenden Zielen dienen:
- Einen Beitrag zur Beendigung der Diskriminierung und zum Abbau von Vorurteilen leisten,
- Leistungen gegenseitiger Für- und Vorsorge, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften geleistet werden, anerkennen, und
- rechtliche Anpassungen vornehmen, namentlich im Bereich des Erb-, Ausländer- und Sozialversicherungsrecht.
Die Referendumsfrist dauert bis zum 07. Oktober 2004.