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Am 14. Juni 1999 reichte der Verein Volksinitiative zur Gleichstellung Behinderter bei der Bundeskanzlei die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein. Die Initiative verlangt ein Gleichstellungsgesetz und Massnahmen, um bestehende Benachteiligungen zu beseitigen oder auszugleichen. Zudem sieht sie vor, soweit wirtschaftlich zumutbar, den Zugang zu Bauten und Anlagen oder die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Leistungen zu gewährleisten.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da das Recht auf Zugang oder Inanspruchnahme direkt anwendbar ist. Damit läge seine Umsetzung für die Bereiche, die der Gesetzgeber nicht geregelt hätte, bei den Gerichten. Die Umsetzung bedingt aber politische Entscheidungen, die demokratische Gesetzgebungsorgane treffen sollten. Ferner führte ein derart offen formuliertes Recht auf Zugang zu erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Einzelnen, die betroffenen Privatunternehmen und das Gemeinwesen.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“, das „Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen“, verzichtet unter anderem auf die generelle behindertengerechte Anpassung von Bauten und gewährt für die Anpassung der Infrastruktur beim öffentlichen Verkehr eine Frist von 20 Jahren.
Dem Initiativkomitee geht das Gesetz trotz erster Schritte zu wenig weit. Der Verein Volksinitiative zur Gleichstellung Behinderter hält deshalb an seiner Initiative fest.
Am 18. Mai 2003 wird die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" bei einer Stimmbeteiligung von 48,4% mit 1'438'779 Nein (62,3%) gegen 871'210 Ja (37.7%) abgelehnt.