Das Schweizer Parlament, die Bundesversammlung, besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Es übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.
Nationalrat und Ständerat tagen getrennt. Für Beschlüsse der Bundesversammlung ist eine Übereinstimmung beider Räte erforderlich.
Die Abgeordneten beider Räte widmen dem Parlamentsmandat durchschnittlich etwa 60 Prozent ihrer Arbeitszeit. Dazu gehen sie in der Regel auch einem nichtparlamentarischen Beruf nach.