Gemäss Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung über parlamentarische Delegationen (VpDel) (SR 171.117) setzt sich die ständige Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats aus vier Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates; als Ersatzmitglieder werden vier Mitgliedes des Nationalrates und zwei Mitglieder des Ständerates bestimmt.