Zugewiesene Sachbereiche
Die Geschäftsprüfungsdelegation hat den Auftrag, die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste näher zu prüfen (Art. 53 ParlG).
Um diese Aufgabe zu erfüllen, stehen ihr weitgehende Auskunftsrechte zu.
Sie ist befugt, nachdem sie den Bundesrat angehört hat, bei Behörden des Bundes und der Kantone sowie bei Privatpersonen Akten einzuholen. Ebenso steht ihr das Recht zu, ungeachtet des Amtsgeheimnisses oder des militärischen Geheimnisses Bundesbeamte und Privatpersonen als Auskunftspersonen oder Zeugen einzuvernehmen (Art. 154-155 ParlG).