Die Büros der beiden Parlamentskammern der Schweiz (Nationalrat und Ständerat) haben, gestützt auf Artikel 60 des Parlamentsgesetzes und Artikel 3 der Verordnung zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten anderer Staaten, beschlossen, eine Delegation für die Beziehungen mit dem Liechtensteiner Landtag zu bilden.