Die ersten Kontakte zwischen den beiden Versammlungen wurden in den frühen Neunzigerjahren geknüpft. 1990 lancierten zwei amerikanische Parlamentarier, Charlie Rose (Repräsentantenhaus) – der damals die Funktion des Präsidenten der NAV ausübte – und Bill Roth (Senat) das nach ihnen benannte Programm von Seminaren und Konferenzen, das die Vertiefung der Zusammenarbeit mit den Parlamenten in Zentral- und Osteuropa anstrebte. In der Folge wurde dieser Kreis auf die neutralen Länder und auf andere Teilnehmer der Partnerschaft für den Frieden ausgeweitet.
So lud die Nordatlantische Versammlung ab 1993 jeweils eine Delegation unseres Parlamentes zu gewissen Veranstaltungen der NAV, insbesondere zu ihren Seminaren ein. Wann immer es möglich war und die Themen für unser Parlament von Interesse waren, entsandten unsere Ratsbüros jeweils die Präsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen. 1996 wurde die Bundesversammlung als Beobachterin zur Herbsttagung der NAV in Paris und somit erstmals an eine Vollversammlung dieses Gremiums eingeladen. Im März 1997 veranstaltete das Schweizer Parlament in Genf zusammen mit der NAV ein Seminar über den Sinn und die Zukunft der Neutralität in Europa. Seither hat die Bundesversammlung regelmässig an den Frühjahrs- und den Herbsttagungen sowie an den meisten Seminaren der NAV bzw. der NATO-PV teilgenommen. Die Bundesversammlung wurde dabei immer von den Präsidenten oder von Mitgliedern der Sicherheitspolitischen Kommissionen vertreten.
Die Schweiz gehört der NATO-PV seit dem 31. März 1999 als assoziiertes Mitglied an. Diese Mitgliedschaft geht zurück auf eine Initiative der Präsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen, Altnationalrat Jean-Pierre Bonny und Altständerat Eric Rochat, welche von den Ratsbüros Anfang Februar 1999 angenommen wurde. Im März 2000 hat die Bundesversammlung gemeinsam mit der NATO-PV in Montreux ein zweites Seminar über die Beteiligung von Armeeangehörigen an zivilen und humanitären Einsätzen veranstaltet. Die Koordinationskonferenz der Bundesversammlung gab am 15. Februar 2002 dem Antrag der Präsidenten und Vizepräsidenten der Sicherheitspolitischen Kommissionen statt, in Zukunft an die Tagungen der NATO-PV vier (anstatt wie bis dahin zwei) Vertreter unseres Parlamentes zu entsenden. Dies aus folgenden zwei Gründen: Zum einen sollte damit der Delegation ermöglicht werden, an allen Arbeiten der fünf Ausschüsse der NATO-PV mitzuwirken; zum anderen ging es darum, eine gewisse Kontinuität in der Dossierbearbeitung und in den Kontakten mit den anderen Delegationen wahren zu können. Im Zuge des neuen Parlamentsgesetzes und der dazugehörigen Erlasse ist die “Delegation NATO-PV“ zu einer ständigen Delegation der Bundesversammlung geworden.
Assoziiertes Mitglied
Als assoziiertes Mitglied kann die Schweizer Delegation an fast allen Kommissions- und Subkommissionsarbeiten, an allen Seminaren und am Mittelmeerdialog sowie an den Vollversammlungen teilnehmen. An letzteren können die assoziierten Mitglieder Entschliessungen vorlegen und Änderungsanträge zu den Entschliessungen einreichen. Ihre Vertreter können im Namen einer Kommission als Berichterstatter der assoziierten Mitglieder fungieren und so deren Standpunkte in die Berichte der Versammlung einbringen. Allerdings können sie weder ihre Stimme zu den Berichten oder Entschliessungen abgeben noch können sie sich an den Wahlen innerhalb der NATO-PV beteiligen. Ebenso wenig können sie sich zum Budget der Versammlung äussern. Als neutrales Land kann und will die Schweiz nicht Vollmitglied der Versammlung werden.