Die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) nimmt die parlamentarische Oberaufsicht über die Verwirklichung der Neuen Alpentransversale (NEAT) wahr (Art. 20 Alpentransit-Beschluss).
Sie setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Je zwei werden delegiert von den Finanzkommissionen, den Geschäftsprüfungskommissionen und den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesendes des Stände- und des Nationalrates.
Zur Erfüllung ihres Auftrags verfügt die Neat-Aufsichtsdelegation über die gleichen Rechte (Art. 51, 154 und 155 ParlG) wie die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) und die Finanzdelegation (FinDel).
Der Auftrag der Neat-Aufsichtsdelegation erstreckt sich insbesondere auf
- die Ausübung der begleitenden und nachträglichen parlamentarische Verwaltungskontrolle und Finanzoberaufsicht über die Verwirklichung des NEAT-Projekts;
- die laufende Überwachung, ob und wie die Rechtsgrundlagen, Leistungen, Kosten, Termine und Finanzen/Kreditsituation von allen Beteiligten eingehalten werden;
- die Prüfung der Ausgestaltung von Projekt- und Aufsichtsorganisation sowie der Wahrnehmung der Aufsichts- und Steuerungsfunktionen durch die Aufsichtsbehörden.