Zugewiesene Sachbereiche
Die Finanzkommissionen prüfen den Voranschlag des Bundes und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung sowie die entsprechenden Rechnungen. Sie haben auch zu den Nachtragskrediten Stellung zu nehmen. Zudem behandeln die Finanzkommissionen weitere Vorlagen aus dem Bereich der Finanzen (zum Beispiel Sparprogramme und den Subventionsbericht). Sie haben Mitberichte zu Geschäften von grosser finanzieller Tragweite zu verfassen.
Die Finanzkommission des Ständerates FK-S übernimmt zusätzlich Aufgaben der per 1. April 2008 aufgelösten Kommission für öffentliche Bauten des Ständesrates. Die FK-S prüft Vorlagen und Vorstösse, die die zivilen Bauten und Liegenschaften des Bundes oder die Entwicklung des Bauwesens auf Bundesebene betreffen.