Die Bundesversammlung hat die Oberaufsicht über die Tätigkeiten des Bundesrates, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte und anderer Träger von Bundesaufgaben. Um diese Aufsichtspflicht wahrzunehmen, kann sie eine PUK einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite zu klären sind. Wichtig ist der Grundsatz, dass eine PUK kein Strafgericht und auch keine Disziplinarbehörde ist. Die Einsetzung erfolgt in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses. Initiiert wird dieser Beschluss auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative eines Ratsmitgliedes resp. einer Fraktion oder einer Kommissionsinitiative.
Die Einsetzung erfolgt nach Anhörung des Bundesrats.
Aktuell
Bisherige Parlamentarische Untersuchungskommissionen
Statistik zu den PUK
Beantragte seit 1995: 29
Vom Plenum noch nicht behandelt: 1
Folge gegeben, Nichteintreten: 1 (01.458)
Nicht Folge gegeben: 24
Zurückgezogen: 2 (08.433, 95.412)
Abgeschrieben: 1 (11.484)
Fraktionen: SP 2x, Grüne 4x, SVP 9x, CVP 1x