Stand: Mai 2011
Mitwirkung der APK an der Gestaltung der schweizerischen Aussenpolitik
Gemäss Artikel 184 der Bundesverfassung (BV) besorgt der Bundesrat die auswärtigen Angelegenheiten, hat dabei aber die Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung zu wahren. So beteiligt sich die Bundesversammlung gemäss Artikel 166 Absatz 1 BV an der Gestaltung der Aussenpolitik und beaufsichtigt die Pflege der Beziehungen zum Ausland.
Konkreter bedeutet dies gemäss Artikel 24 des Parlamentsgesetzes (ParlG), dass die Bundesversammlung die internationale Entwicklung verfolgt und bei der Willensbildung über wichtige aussenpolitische Grundsatzfragen mitwirkt. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat die zuständigen Kommissionen regelmässig, frühzeitig und umfassend über wichtige aussenpolitische Entwicklungen zu informieren (Art. 152 Abs. 2 ParlG). So orientiert der Bundesrat die APK in jeder Kommissionssitzung über aktuelle aussen-, aussenwirtschafts- und europapolitische Themen. Schliesslich konsultiert der Bundesrat die zuständigen Kommissionen zu wesentlichen Vorhaben sowie zu den Richt- und Leitlinien zum Mandat für bedeutende internationale Verhandlungen (Art. 152 Abs. 3 ParlG).
Aussenpolitik der Schweiz
10.111 sn Aussenpolitischer Bericht 2010
Der Aussenpolitische Bericht geht auf das Postulat 06.3417 der APK-S («Wiederkehrende Berichte des Bundesrates an die Aussenpolitischen Kommissionen») zurück, das den Bundesrat beauftragte, die Vor- und Nachteile eines jährlichen Berichts über sämtliche aussenpolitischen Aktivitäten gegenüber den bis 2009 periodisch erscheinenden Berichten zur Aussenpolitik aufzuzeigen.
Der Aussenpolitische Bericht 2010, der zweite derartige Bericht nach jenem von 2009, gibt einen Überblick über die wichtigsten aussenpolitischen Aktivitäten der Schweiz zwischen Mitte 2009 und Mitte 2010. Er zeigt auf, wie die Schweiz im vernetzten internationalen Umfeld Einfluss nehmen kann und welche Mittel ihr dafür zur Verfügung stehen. Zudem legt der Bericht die Herausforderungen und Entwicklungstendenzen der Schweizer Aussenpolitik dar.
Die APK-S hielt an ihrer Sitzung vom 17. und 18. Januar 2011 fest, dass der Bericht zwar ausführliche Informationen über die verschiedenen Herausforderungen und Entwicklungstendenzen der Schweizer Aussenpolitik liefert, er aber strategische Überlegungen und klare Zielrichtungen vermissen lässt. Ferner war die Kommission der Ansicht, dass zuweilen eine Analyse der aktuellen Brennpunkte der Schweizer Aussenpolitik fehlt. Die APK-S war sich schliesslich darüber einig, dass die Einflussmöglichkeiten der Schweiz im internationalen Umfeld zunehmend eingeschränkt werden.
Nach der Prüfung nahm die Kommission Kenntnis vom Bericht.
Die APK-N nahm von diesem Bericht an ihrer Sitzung vom 31. Januar und 1. Februar 2011 Kenntnis. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen namentlich die Themen Europapolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Migration, internationales Genf, Friedensförderung und Neutralität. Nach Ansicht einiger Kommissionsmitglieder lässt der Bericht eine klare Schwerpunktbildung und eine prospektive Sichtweise vermissen. Der Ständerat und der Nationalrat nahmen am 2. bzw. am 17. März 2011 Kenntnis vom Bericht.
Die Schweiz und die Europäischen Union
10.3005 Mo. SR. Massnahmen zur frühzeitigen Information des Parlamentes über relevante europäische Gesetzgebungsentwürfe
Im Rahmen der Prüfung des Aussenpolitischen Berichts 2009 reichte die APK-S die oben erwähnte Motion ein. Sie wurde in der Frühjahrssession 2010 vom Ständerat angenommen und fordert den Bundesrat auf, dem Parlament Massnahmen vorzuschlagen, wie die eidgenössischen Räte über europäische Gesetzgebungsentwürfe, die für die Schweiz relevant sind, frühzeitig, in geeigneter Form und verbunden mit einer Stellungnahme des Bundesrates zu den Handlungsmöglichkeiten der Schweiz ins Bild gesetzt werden können.
Am 17. Mai 2010 beschloss die APK-N mit 12 zu 9 Stimmen, die Motion des Ständerates so zu ändern, dass das Erfordernis der bundesrätlichen Stellungnahme ausgeklammert wird. Die Kommission ist sich einig darüber, dass das Parlament über europäische Gesetzgebungsentwürfe, die für die Schweiz relevant sind, zu informieren ist; eine Mehrheit ist jedoch der Auffassung, dass mit der Einholung einer Stellungnahme des Bundesrates das Informationsverfahren wesentlich erschwert würde. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehr¬heit und stimmte der geänderten Motion am 13. September 2010 zu. Die Kommission des Ständerates prüfte die Motion in der geänderten Fassung an ihrer Sitzung vom 20. Oktober 2010 und nahm sie einstimmig an. Am 9. Dezember 2010 folgte der Ständerat der APK-S und nahm den Kompromissvorschlag des Nationalrates an. Damit wurde die Motion zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen.
10.086 Evaluation der schweizerischen Europapolitik
10.088 Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen
Die Kommissionen prüften an ihren Sitzungen im Oktober 2010 Berichte zum Postulat Markwalder über die Europapolitik der Schweiz (09.3560) und zum Postulat David über das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen (08.3141). Das Postulat Markwalder beauftragte den Bundesrat, die Vor- und Nachteile des bilateralen Wegs aufzuzeigen, die Prioritäten der künftigen Europapolitik sowie konkrete Massnahmen festzulegen und die nächsten Etappen der schweizerischen Europapolitik zu definieren. Das Postulat David wiederum forderte den Bundesrat auf, die Beziehungen zwischen der Schweiz und den europäischen Agenturen zu analysieren und die Bedeutung dieser Beziehungen für unser Land sowie seine Einflussmöglichkeiten in diesen Institutionen zu untersuchen.
Beide Kommissionen hörten im Rahmen der Beratung dieser Geschäfte Wirtschafts- und Kantonsvertreter an. Dabei zeigte sich, dass eine eingehende Diskussion über die Europapolitik der Schweiz geführt werden sollte. Die APK-S beschloss, dieses Thema an einer ihrer nächsten Sitzungen weiterzudiskutieren, wogegen sich die APK-N damit begnügte, von den beiden Berichten Kenntnis zu nehmen, weil diese ihrer Ansicht nach die schweizerische Europapolitik gründlich evaluieren. Der Nationalrat folgte in der Wintersession dem Beschluss seiner Kommission.
An ihrer Sitzung vom 8. November 2010 befasste sich die APK-S erneut mit den beiden Berichten. Sie diskutierte u. a. über die Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz und das damit einhergehende Souveränitätsproblem sowie über die heutige Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Die Kommission beschloss daraufhin, die Beratung im Ständerat erst für die Frühjahrssession 2011 vorzusehen.
Der Ständerat nahm am 2. März 2011 von diesen beiden Berichten Kenntnis.
Die Schweiz und die Vereinten Nationen
Die Teilnahme der Schweiz an den Tätigkeiten der UNO ist ein wichtiges Thema der APK seit unser Land dieser Organisation im Jahre 2002 als Vollmitglied beigetreten ist. Zwischen dem Bundesrat und dem Parlament wird zu diesem Thema ein regelmässiger Dialog gepflegt.
Eventuelle mittelfristige Kandidatur der Schweiz für den Sicherheitsrat
Die APK befassten sich 2009 verschiedentlich mit dem Bericht des EDA über die Auswirkungen einer eventuellen mittelfristigen Kandidatur der Schweiz für den Sicherheitsrat. In diesem Rahmen hörte die APK-N Staatssekretär Peter Maurer an, der 2009 ständiger Vertreter der Schweiz bei der UNO war. Ausserdem führte die APK-N zu diesem Thema ein Hearing mit Nicolas Michel durch, dem ehemaligen Rechtsberater von Kofi Annan. Des Weiteren hörte sie am 21. Juni 2010 Colin Keating, Founding Executive Director of Security Council Report, und Peter Huber, Gesandter und Leiter der Abteilung Internationale Organisationen des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, an. Diese Anhörungen vermittelten der Kommission einen vertieften Einblick in die Tätigkeiten und Engagements des UNO-Sicherheitsrats.
An ihrer Sitzung vom 2. September 2010 nahm die APK-S gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG Stellung zu dieser Frage und sprach sich mit 10 zu 1 Stimmen für eine Kandidatur der Schweiz aus. Die Mehrheit der Kommission hielt fest, dass die UNO-Mitgliedschaft der Schweiz mit einer vollumfänglichen Identifikation und einem grossen Engagement einhergeht. Konsequenterweise sei damit auch ein Einsitz im Sicherheitsrat verbunden.
An ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2010 diskutierte die APK-N ihrerseits über eine allfällige Kandidatur. Mit 16 zu 6 Stimmen sprach sich die Kommission für eine Kandidatur für das Jahr 2022 aus. In den Augen der Mehrheit der APK-N stellt der Einsitz im UNO-Sicherheitsrat für die Schweiz eine wertvolle Plattform für den Ausbau und die Stärkung ihres internationalen Netzwerks dar. Zudem erlaube diese Plattform der Schweiz, ihre Interessen zu vertreten und ihre Werte auf internationaler Ebene zu fördern.
Präsidium der 65. UNO-Generalversammlung. Aussprache mit Joseph Deiss
Am 11. Juni 2010 wurde alt Bundesrat Joseph Deiss zum Präsidenten der 65. UNO-Generalversammlung gewählt. Die Kommissionen luden Herrn Deiss ein, ihnen die Prioritäten und Schwerpunkte seiner Präsidentschaft zu präsentieren. In beiden Kommissionen wurden die Vorstellungen und Pläne von Herrn Deiss und die Art, wie der alt Bundesrat sein neues Amt ausüben möchte, diskutiert. Die APK-S befasste sich dabei insbesondere mit den Möglichkeiten, wie sich das Parlament dafür einsetzen kann, dass in der Schweiz eine möglichst breite Öffentlichkeit über die Tätigkeiten der UNO informiert wird, wohingegen die APK-N hauptsächlich darüber diskutierte, wie die Schweiz in der Generalversammlung bestimmte Initiativen vorantreiben und ihr Wissen einfliessen lassen kann. Beide Kommissionen zeigten sich erfreut darüber, dass ein Schweizer in dieses hohe internationale Amt gewählt wurde und begrüssten die Themenauswahl des Bundesrates.
Die Schweiz und die internationale Zusammenarbeit
Das Parlament genehmigt die Mittel zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit in der Form von mehrjährigen Rahmenkrediten. Neben der strategischen und thematischen Ausrichtung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz stand in den letzten Jahren ihre finanzielle Höhe im Zentrum der Debatten in den APK und in den Räten.
Im Zusammenhang der Beratung der Rahmenkredite 08.028 (Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen. Weiterführung) und 08.030 (Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern 2008-2011. Weiterführung) hat das Parlament dem Bundesrat am 8. Dezember 2008 den Auftrag erteilt, eine Botschaft vorzulegen, die aufzeigt, wie die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz bis zum Jahr 2015 auf 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) erhöht werden kann. Mit der Rückweisung des Berichts des Bundesrates über die Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit (09.078) haben die Räte diesen Auftrag noch einmal bestätigt.
10.085 s Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit
Mit dieser Botschaft leistet der Bundesrat dem Auftrag des Parlaments folge und legt dar, wie die Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 % des BNE bis 2015 erreicht werden kann. Er beantragt dem Parlament eine Aufstockung der entsprechenden Rahmenkredite der DEZA und der SECO für 2011 / 2012 um 640 Mio. Franken. Die für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit vorgesehenen zusätzlichen Mittel sollen in den Bereichen Wasser und Klima aktiv zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele (MDG) beitragen. Auf multilateraler Ebene sollen die zusätzliche Gelder für die Verpflichtungen gegenüber den multilateralen Entwicklungsbanken verwendet werden.
Die APK-S hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 8. November 2010 vorberaten und die beiden Bundesbeschlüsse ohne Änderungsanträge mit jeweils 10 zu 1 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat ist am 9. Dezember 2010 dem Antrag der Kommission gefolgt und hat als Erstrat den Entwurf des Bundesrates ohne Änderungen angenommen.
Die APK-N hat am 10. und 11. Januar 2011 über eine Erhöhung der Mittel der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit beraten. Die Kommission hat den Bundesbeschluss zugunsten der DEZA mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen und den Bundesbeschluss zugunsten der SECO mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Der Nationalrat folgte seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss zugunsten der DEZA mit 106 zu 79 Stimmen und den Bundesbeschluss zugunsten des SECO mit 104 zu 82 Stimmen an.
10.081 s Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dass sich die Schweiz mit einer Auszahlungssumme von 167 Millionen Franken an der Kapitalerhöhung der multilateralen Entwicklungsbanken beteiligen soll. Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden die multilateralen Entwicklungsbanken von der internationalen Gemeinschaft aufgefordert, ihre Ausleihtätigkeit zur Bekämpfung der Krise in den Entwicklungsländern zu erhöhen. Dieses Engagement hat erhebliche finanzielle Mittel beansprucht, weshalb die Entwicklungsbanken an ihre Ausleihlimiten gestossen sind. Damit die Banken auch in Zukunft ihr Mandat der langfristigen Armutsreduktion wahrnehmen können und handlungsfähig bleiben, bedarf es einer Kapitalerhöhung. Der Bundesrat beantragt eine Verpflichtungssumme von 3,5 Milliarden Franken, wovon 167 Millionen Franken über acht Jahre einzahlbar sind und der öffentlichen Entwicklungshilfe zugerechnet werden. Der Rest wird als Garantiekapital gezeichnet.
Die APK-S hat das Geschäft anlässlich der Sitzung vom 8. November 2010 im Rahmen der Diskussion über die Erhöhung der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit beraten und den entsprechenden Bundesbeschluss einstimmig angenommen. Der Ständerat ist der Kommission am 9. Dezember 2010 gefolgt und hat den Bundesbeschluss ebenfalls einstimmig gutgeheissen.
Die APK-N hat die Kapitalerhöhung der Entwicklungsbanken am 10. und 11. Januar 2011 beraten und den entsprechenden Bundesbeschluss mit 18 zu 8 Stimmen angenommen.
Der Nationalrat folgte am 28. Februar 2011 seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss mit 123 zu 58 Stimmen an.
10.076 s Botschaft zur Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits zur Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS
Diese Botschaft sieht eine Aufstockung und Verlängerung der traditionellen Osthilfe der Schweiz vor. Der Bundesrat beantragt darin, den im Juni 2007 vom Parlament gutgeheissenen Rahmenkredit über CHF 730 Mio. um CHF 290 Mio. zu erhöhen. Damit soll die Fortsetzung der Osthilfe an Länder Südosteuropas und der ehemaligen Sowjetunion bis Ende 2012 gewährleistet werden. Das Hauptziel der Ostzusammenarbeit ist es, den Übergang zu demokratischen, pluralistischen Systemen zu unterstützen und eine wirtschaftliche Entwicklung zu stärken.
Die APK-S hat das Geschäft im Rahmen der Debatte über die Entwicklungszusammenarbeit am 8. November 2010 beraten und einstimmig gutgeheissen. Der Ständerat ist der Kommission am 9. Dezember gefolgt und hat den entsprechenden Bundesbeschluss mit 33 zu 4 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen.
Die APK-N hat sich am 10. und 11. Januar 2011 mit der Ostzusammenarbeit beschäftigt und eine Verlängerung und Aufstockung des vierten Rahmenkredits mit 18 zu 8 Stimmen angenommen.
Der Nationalrat folgte am 28. Februar 2011 seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss mit 123 zu 58 Stimmen an.
09.078 s Weiterführung der Entwicklungszusammenarbeit. Bericht
Im Rahmen der Beratung der jüngsten Rahmenkredite (08.028, 08.030) haben die Räte am 8. Dezember 2008 einen Antrag der APK-S angenommen, wonach der Bundesrat im Jahr 2009 dem Parlament eine Botschaft zu einem zusätzlichen Rahmenkredit unterbreiten soll, mit dem Ziel, den Anteil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bis zum Jahr 2015 auf 0,5 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) anzuheben. Anstelle der erwarteten Kreditbotschaft hat der Bundesrat einen Bericht verfasst. Darin anerkennt er das Ziel einer weiteren Steigerung der Quote der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit, bekundet aber, dass er angesichts der Situation der Bundesfinanzen bis 2013 keine Aufstockungen der Kredite beantragen wird. Am 11. Januar 2010 hat die APK-S beschlossen, den Bericht an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Botschaft gemäss den Ratsbeschlüssen vom 8. Dezember 2008 vorzulegen. Damit will sie erreichen, dass der Auftrag des Parlamentes vom Bundesrat umgesetzt wird und die Räte selber über die Möglichkeit einer Erhöhung der Entwicklungshilfe entscheiden können. Der Ständerat folgte diesem Antrag am 8. März 2010. Entgegen dem Antrag der Mehrheit der APK-N lehnte der Nationalrat die Rückweisung am 18. März 2010 jedoch ab. Im zweiten Quartal 2010 berieten die APK-S und der Ständerat das Geschäft erneut und entschieden, an ihrem Entscheid festzuhalten und den Bericht an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Differenz wurde an der Sitzung der APK-S vom 8. November 2010 ausgeräumt, indem die Kommission im Rahmen der Beratungen über die Entwicklungszusammenarbeit von dem Bericht Kenntnis nahm und die Bundesbeschlüsse zu den Geschäften 10.085, 10.081 und 10.076 guthiess (siehe oben). Der Ständerat und der Nationalrat nahmen am 9. Dezember 2010 bzw. am 28. Februar 2011 Kenntnis vom Bericht.
Im Zusammenhang mit dieser Thematik befassten sich die APK auch mit einer von 200'000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Petition (06.2020). Diese forderte, spätestens ab 2015 jährlich 0,7 Prozent des BIP in die Entwicklungshilfe zu investieren. Aufgrund ihres Beschlusses, die Zielmarke von 0,5 % des BNE anzustreben, nahm die APK-S die Petition ohne weitere Folgen zur Kenntnis. Die APK-N hatte ihr hingegen Folge gegeben und ein entsprechendes Postulat (07.3002) eingereicht, das aber am 18. März 2010 vom Nationalrat abgelehnt wurde. Einer Standesinitiative des Kantons Bern (09.325), welche zur Erreichung der UNO-Ziele bei der Armutsbekämpfung ebenfalls eine Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des BNE forderte, gab der Ständerat am 8. März 2010 auf Antrag der APK-S keine Folge. Die APK-N beschloss am 18. Mai 2010 mit 14 zu 8 Stimmen, der Initiative ebenfalls keine Folge zu geben. In Ihren Augen geht eine Anhebung der Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des BNE angesichts der Finanzlage des Bundes zu weit. Zudem habe die Bundesversammlung bereits eine Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des BNE beschlossen. Der Nationalrat schloss sich seiner Kommission an und entschied am 28. Februar 2011 mit 102 zu 56 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz
Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten mit dem Ziel, steuerliche Überschneidungen zu vermeiden und den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zu vereinfachen. Die Schweiz schloss mit über 100 Ländern ein entsprechendes Abkommen. In den DBA werden auch die Amtshilfe in Steuersachen und der damit verbundene Austausch von Informationen geregelt. Im März 2009 entschied der Bundesrat, die Amtshilfe in Steuersachen auszubauen und den Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu übernehmen. In der Folge nahm die Schweiz Verhandlungen zu neuen DBA auf. Die revidierten DBA sehen vor, dass die Schweiz künftig nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten wird.
Im Rahmen des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens dieser Abkommen hat die APK-S die entsprechenden DBA vorberaten (in Nationalrat ist hierfür die WAK zuständig). Am 17. Februar 2010 beriet die APK-S eine erste Tranche von revidierten DBA (09.026 Frankreich, 09.092 Mexiko, 09.093 Dänemark, 09.091Grossbritannien und 09.094 USA). Die Kommission sprach sich für die Übernahme des OECD-Standards beim Informationsaustausch in Steuersachen aus. Wichtig sei, dass die DBA den Eckwerten entsprechen, welche der Bundesrat im Jahr 2009 als Leitlinie für die Verhandlungen festgelegt hatte und zu welchen die Kommission konsultiert wurde. Dazu gehören namentlich der Informationsaustausch ausschliesslich bezüglich Steuerarten, die im DBA definiert sind, das Verbot von so genannten "fishing expeditions" sowie das Rückwirkungsverbot.
Die Kommission ergänzte die ihr vorgelegten Bundesbeschlüsse um zwei zusätzliche Artikel. Zum einen wird verlangt, dass die inländische Umsetzung der Amtshilfe in einem nationalen Gesetz geregelt wird. Ein Gesetz zur innerstaatlichen Regelung der Amtshilfe sei notwendig um festzulegen, welche Zwangsmittel der Bund, die Kantone und die Behörden in Steuerfragen einsetzen dürften. Der zweite hinzugefügte Artikel sieht vor, dass der Bundesrat gegenüber den Vertragsstaaten eine Erklärung abgibt, dass die Schweiz keine Amtshilfe leistet, falls die Gesuche auf illegal beschafften Daten beruhen. Die APK-S genehmigte die ersten fünf revidierten DBA mit diesen Ergänzungen. Anschliessend wurden die betreffenden Bundesbeschlüsse inklusive der zwei zusätzlichen Artikel vom Ständerat in der Frühjahrssession 2010 gut geheissen.
Am 26. März 2010 beriet die APK-S eine zweite Serie von Abkommen (10.012 Österreich, 10.013 Norwegen, 10.014 Finnland, 10.015 Luxemburg und 10.016 Katar) und leitete sie dem Ständerat zur Genehmigung weiter. Auch hier wurden die beiden zusätzlichen Artikel hinzugefügt. In der Sommersession 2010 stimmten beide Räte den zehn revidierten DBA zu und forderten damit den Bundesrat auf, die Umsetzung der Amtshilfe in einem Gesetz zu regeln und die Vertragsstaaten darüber zu informieren, dass die Schweiz keine Amtshilfe leistet, wenn die Gesuche auf illegal beschafften Daten beruhen.
Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 2010 (11.008 ns)
Im ersten Quartal 2011 befassten sich die Aussenpolitischen Kommissionen mit dem Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2010. Die APK-N prüfte den Bericht eingehend an ihrer Sitzung vom 31. Januar und 1. Februar 2011 und würdigte ihn als umfassende Bestandsaufnahme der aussenwirtschaftlichen Aktivitäten der Schweiz im Jahr 2010, die u. a. aufzeigt, welchen Herausforderungen die Schweiz in der Finanz- und Wirtschaftskrise gegenüberstand. Einige Kommissionsmitglieder bemängelten Ungenauigkeiten in den Analysen und Problemdarstellungen.
Die APK-S nahm an ihrer Sitzung vom 17. und 18. Februar 2011 vom Bericht Kenntnis. Bei dieser Gelegenheit hörte sie Vertreter der OSEC, der Economiesuisse sowie von AllianceSud an. Bei diesen Anhörungen und in der darauffolgenden Diskussion kamen die Freihandelspolitik der Schweiz und das internationale Finanzsystem, namentlich der Schweizer Sitz innerhalb des IWF und die mit der Reform dieser Institution entstandenen neuen Kräfteverhältnisse zur Sprache. Ein besonderes Augenmerk richtete die APK-S auf die Anpassung der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Sinne von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Wie ihre Schwesterkommission war sie der Meinung, dass dieser Bericht eine klare Übersicht über die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz im Jahr 2010 vermittelt. Der Ständerat und der Nationalrat nahmen am 2. bzw. am 8. März 2011 Kenntnis von diesem Bericht.
09.039 Internationaler Währungsfonds. Ausserordentlicher, zeitlich befristeter Beitrag zur Aufstockung der Mittel
Im Jahr 2009 befassten sich die APK auch mit der Frage, wie das krisengeschüttelte internationale Finanz- und Währungssystem stabilisiert werden kann und welche Rolle die Schweiz dabei spielt. In diesem Zusammenhang prüfte sie einen zusätzlichen Rahmenkredit in Höhe von 12,5 Milliarden Franken in Form von Garantien für einen ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag an den Internationalen Währungsfonds (IWF). Der Bundesrat hatte die Bewilligung dieses Rahmenkredits beantragt. In seinen Augen braucht der IWF diese zusätzlichen Mittel, um den Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise entgegenzuwirken und die Mitgliedländer bei konkretem Bedarf bei der Krisenprävention bzw. -bewältigung zu unterstützen.
Die APK-S trat auf diesen Rahmenkredit ein, weil es ihrer Meinung nach im Interesse der Schweiz liegt, sich an den internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Finanzkrise zu beteiligen und innerhalb des IWF eine wichtige Rolle zu übernehmen. Der Ständerat folgte dem Antrag der APK-S und stimmte dem Bundesbeschluss über den Beitrag an den IWF am 27. Mai 2009 mit 28 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.
Die APK-N ihrerseits beschloss am 24. August und am 23. November 2009, die Beratung des Geschäfts zu sistieren, um dieses gemeinsam mit der vom Parlament in Auftrag gegebenen Botschaft für einen zusätzlichen Rahmenkredit zu behandeln, mit welchem der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens erhöht werden soll. Die Kommission begründete ihren Beschluss damit, dass sie eine umfassende und kohärente Prüfung der finanziellen Beteilung der Schweiz am IWF und der verschiedenen Beiträge im Rahmen der Entwicklungshilfe gewährleistet haben will.
Die Situation entspannte sich an der Sitzung vom 10. und 11. Januar 2011, als die APK-N sich für die Anhebung der Mittel für die öffentliche Entwicklungshilfe aussprach und mit 14 zu 11 Stimmen auch dem Bundesbeschluss über den Beitrag an den IWF zustimmte. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit ist dieser Bundesbeschluss insofern gerechtfertigt, als es im direkten Interesse der Schweiz liegt, das Währungssystem zu stabilisieren und die Länder in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Eine Minderheit der Kommission wollte diesen Kredit dem Volk zur Abstimmung vorlegen, drang aber mit ihrem Antrag nicht durch.
Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss am 1. März 2011 mit 93 zu 68 Stimmen an.
10.079 IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen
Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) bilden das finanzielle Sicherungsnetz des IWF für Krisen, welche das internationale Währungs- und Finanzsystem gefährden. Der Bundesrat beantragte, den Beitritt zu den geänderten NKV zu genehmigen, damit die Schweiz ihre Teilnahme an den bisherigen Neuen Kreditvereinbarungen (NKV 1998) weiterführen kann.
An ihrer Sitzung vom 20. und 21. Oktober 2010 sprach sich die APK-S einstimmig für den Beitritt der Schweiz zu den geänderten NKV aus, da in ihren Augen die Schweizer Wirtschaft von den Instrumenten zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems profitiert. Am 13. Dezember 2010 folgte der Ständerat seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss mit 27 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die APK-N sprach sich an ihrer Sitzung vom 10. und 11. Januar 2011 mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls für den Bundesbeschluss aus.
Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner Kommission und nahm den Bundesbeschluss am 1. März 2011 mit 94 zu 68 Stimmen an.
10.080 IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds
Im Oktober 2010 genehmigte die APK-S ebenfalls einstimmig einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 950 Millionen Franken für die Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum. Ihrer Auffassung nach ermöglicht dieser Beitrag ein notwendiges und sinnvolles Engagement des IWF in einkommensschwachen Ländern und ist ein Zeichen dafür, dass die Schweiz bereit ist, ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihren Anteil im Rahmen der Finanzierungsinstrumente des IWF mitzutragen, dies insbesondere im Lichte der aktuellen Diskussion um den ständigen Schweizer Sitz im Exekutivrat des IWF.
Am 13. Dezember 2010 folgte der Ständerat der APK-S und genehmigte den Bundesbeschluss zur Bewilligung dieses Kredits mit 30 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die APK-N stimmte diesem Bundesbeschluss an ihrer Sitzung vom 10.und 11. Januar 2011 mit 14 zu 9 Stimmen ebenfalls zu.
Beziehungen zu Drittstaaten, internationale Lage und Diplomatie
Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service der USA betreffend UBS AG. Abkommen mit den USA
Am 19. August 2009 schloss der Bundesrat ein Amtshilfeabkommen mit den USA betreffend die UBS. Darin verpflichtete sich die Schweiz, in einem Zeitraum von 370 Tagen Amtshilfe in rund 4450 Fällen von Steuerbetrug und schwerer Steuerhinterziehung zu leisten. Nach Ansicht des Bundesrates konnte dadurch ein Justiz- und Souveränitätskonflikt zwischen der Schweiz und den USA abgewendet werden, der schwerwiegende Folgen für die UBS und für den gesamten schweizerischen Finanzplatz gehabt hätte. Am 21. Januar 2010 hiess das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gut und entschied, dass die Amtshilfe in Fällen von schwerer Steuerhinterziehung gestützt auf das Abkommen vom 19. August 2009 nicht möglich ist. Um die zeitgerechte Erfüllung der von der Schweiz eingegangenen Verpflichtungen sicherzustellen, beschloss der Bundesrat daraufhin, das Abkommen formell anzupassen und dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Vorgängig hatte er bereits die zuständigen Kommissionen zur vorläufigen Anwendung des angepassten Abkommens konsultiert. Die APK-S sprach sich am 17. März 2010 allerdings gegen diese Vorgehensweise aus, da sie in ihren Augen nicht nur die Rechtssicherheit für die Betroffenen, sondern auch die Transparenz gegenüber dem Parlament gefährdet.
Am 27. Mai 2010 befasste sich die APK-S mit dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens mit den USA und mit der entsprechenden Botschaft. Die Kommission trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. Ein Antrag, der in den Bundesbeschluss Gesetzesänderungen betreffend überhöhte Vergütungen aufnehmen wollte, wurde mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt. Mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt wurde zudem ein Antrag, wonach das Abkommen keine Rückwirkung haben sollte. Ebenfalls mit 8 zu 5 Stimmen sprach sich die Kommission gegen den Antrag aus, das Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen der Vorlage in der Fassung des Bundesrates zu. Der Ständerat folgte in der Sommersession 2010 dem Antrag seiner Kommission. APK-S und Ständerat hielten in den kontroversen Debatten der Differenzbereinigung in den Räten an ihrer Position fest, sodass sich schliesslich die von APK-S und Ständerat unterstützte Vorlage des Bundesrates durchsetzte.
Kosovo-Bericht des Europarates. Anhörung von Ständerat Dick Marty
An ihrer Sitzung vom 31. Januar und 1. Februar 2011 unterhielt sich die APK-N mit Ständerat Dick Marty, dem Berichterstatter des Rechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, über dessen Bericht über die unmenschliche Behandlung von Personen und den illegalen Handel mit menschlichen Organen in Kosovo. Die Kommission war sich einig, dass eine unabhängige Untersuchung der im Bericht erhobenen Vorwürfe erfolgen muss. Sie nahm deshalb einstimmig einen Antrag auf eine Kommissionsmotion an, welche den Bundesrat beauftragt, auf eine internationale Untersuchungskommission hinzuwirken, wie sie in der entsprechenden Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarates (Entschliessung 1782) gefordert wird.
Die APK-S befasste sich an ihrer Sitzung vom 17. und 18. Februar 2011 mit diesem Bericht. Die Kommission lobte bei dieser Gelegenheit Dick Marty für seinen Einsatz bei der Aufarbeitung der Vergangenheit des Kosovo. Sie ist einstimmig der Meinung, dass sich der Bundesrat gegenüber der EU und im Ministerkomitee des Europarates entschlossen für die Klärung der mutmasslichen Menschenrechtsverletzungen einsetzen soll.
Internationale Kontakte der APK
Die Pflege der Beziehungen mit Parlamenten anderer Staaten und die Mitwirkung in internationalen parlamentarischen Organisationen sind wichtige Aufgaben der Bundesversammlung. Zu diesem Zweck führen die APK alljährlich eine Informationsreise durch. Ziel dieser Reisen ist nicht nur, die Beziehungen auf parlamentarischer Ebene zu pflegen und zu vertiefen, sondern auch, den APK-Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, sich vertiefte Kenntnisse über die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Lage des besuchten Landes, über die Ansichten der Gesprächspartner über internationale und regionale Fragenkomplexe sowie über die Tätigkeiten der Schweiz (z. B. Entwicklungszusammenarbeit) in diesem Land zu verschaffen.
Vom 3. bis 7. Mai 2010 weilte eine Delegation der APK-N zu Besuch in Ägypten. Im Mittelpunkt der Informationsreise standen die Pflege der bilateralen Beziehungen und die Förderung des interkulturellen Dialogs mit der arabischen Welt (Medienmitteilung). Die Informationsreise 2011 führt nach Grossbritannien und Irland (16.-20. Mai). Ziel der Reise ist es, mehr über die Schweizer Interessen und Aktivitäten in diesen beiden Ländern zu erfahren, die guten Beziehungen zu diesen weiter zu verbessern und Themen von gemeinsamem Interesse zu diskutieren, wie die Beziehungen zur Europäischen Union oder die Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Es ist dies die erste Informationsreise einer APK-Delegation ins Vereinigte Königreich seit 2001 und der erste Besuch einer Schweizer Parlamentarierdelegation in Irland.
Die jährliche Informationsreise der APK-S führte 2010 nach Usbekistan und Turkmenistan. Beide Länder sind Mitglieder der von der Schweiz geleiteten Stimmrechtsgruppe in der Weltbank und im internationalen Währungsfonds IWF. Ziel dieses Besuchs, der vom 9. bis 16. Oktober 2010 stattfand, war, die Zusammenarbeit der drei Länder in dieser Gruppe zu verbessern (Medienmitteilung).
Eine Delegation der APK-S, bestehend aus den Ständeräten David, Gutzwiller und Reimann, reiste Anfang Februar 2011 nach Kasachstan, um sich ein Bild von der politischen und wirtschaftlichen Lage des Landes zu machen. Kasachstan ist Mitglied der Schweizer Stimmrechtsgruppe im Internationalen Währungsfonds (IWF) und in der Weltbank («Bretton-Woods-Institutionen»). Die Delegation traf sich in der Hauptstadt Astana mit verschiedenen Mitgliedern der Regierung und des Parlaments Kasachstans und in der Wirtschaftsmetropole Almaty mit führenden Vertretern der kasachischen Nationalbank. Mit Letzteren sprach sie über die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Kasachstan im IWF und in der Weltbank (Medienmitteilung).
Treffen mit der Hochkommissarin für Menschenrechte
Am 16. August 2010 besuchte die APK-N das Hochkommissariat für Menschenrechte. Sie wurde von der Hochkommissarin für Menschenrechte, Frau Navanethem Pillay, sowie vom Präsidenten des Menschenrechtsrates, Botschafter Sihasak Phuangketkeow, empfangen. Im Gespräch mit der Hochkommissarin informierten sich die Kommissionsmitglieder über die Aktivitäten, die Herausforderungen und die Prioritäten der Institution sowie über die Funktionsweise des Menschenrechtsrates.
Diskussion mit Vertretern internationaler Organisationen über die Situation des internationalen Genf
Die APK-S hat anlässlich ihrer Sitzung in Genf (7./8. April 2011) mit Vertreterinnen und Vertretern der Genfer Regierung und in Genf ansässiger internationaler Organisationen über die Situation des internationalen Genf diskutiert. An diesen Gesprächen zugegen waren Michèle Künzler, Staatsrätin des Kantons Genf, Christine Beerli, Vizepräsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Victor Do Prado, Vize-Kabinettschef des Generaldirektors der Welthandelsorganisation, und Christoph Benn, Direktor für Aussenbeziehungen des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria.
Die Kommission informierte sich bei dieser Gelegenheit über die Ziele und Vorhaben des Kantons Genf in Bezug auf das internationale Genf, aber auch über die Herausforderungen, denen sich dieses zu stellen hat. Zur Sprache kamen zudem die Schwerpunkte und Tätigkeiten der verschiedenen internationalen Organisationen in Genf. Die APK-S sicherte dem Kanton ihre Unterstützung zu, da in ihren Augen das internationale Genf eine wesentliche Rolle in der schweizerischen Aussenpolitik spielt.