Stand: Oktober 2011
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hat die Beratungen zur Vorlage Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Via sicura (10.092) abgeschlossen. Der Bundesrat strebt mit der Vorlage eine signifikante Reduktion der Verkehrstoten und Schwerverletzten an. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen vor allem die bestehenden Strassenverkehrsvorschriften besser durchgesetzt und die grössten Unfallschwerpunkte beseitigt werden. Darüber hinaus wird die Prävention verstärkt. Die Kommission hat sich in weiten Teilen dem Bundesrat angeschlossen. Sie hat aber auch einige Akzente gesetzt. So hat sie die Vorlage mit Bestimmungen gegen „Raserei“ ergänzt: Die Kommission hat die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ausführlich geregelt, bei deren Überschreiten Fahrzeugführer mit Freiheitsstrafen von einem bis zu vier Jahren bestraft werden können.
Neu dürfen die kantonalen Verkehrszulassungsbehörden der Polizei die Personalien von Personen melden, denen der Lernfahr- oder Führerausweis wegen fehlender Fahreignung auf unbestimmte Zeit oder wegen Zweifeln an der Fahreignung vorsorglich entzogen worden ist. Zudem wurden Vorschriften für den Entzug des Lernfahr- und Führerausweises verschärft. Der Bundesrat hatte bereits Bestimmungen über Datenaufzeichungsgeräte und Alkohol-Wegfahrsperren vorgesehen. Diesen schloss sich die Kommission an.
Nicht einverstanden zeigte sich die Kommission mit Vorschriften, welche nach ihrer Meinung die Eigenverantwortung der Bürgerinnnen und Bürger zu stark beschneiden. So beschloss die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen die Artikel zur Befristung der Gültigkeitsdauer der Fahrausweise auf berufsmässige Lenker und Lenkerinnen zu beschränken. Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, dass Personen ab 50 Jahren ihr Sehvermögen durch einen Sehtest bescheinigen müssen, um den Führerausweis zu verlängern.
Weiter hat die Kommission das vom Bundesrat vorgesehene Helmobligatorium für Radfahrer bis 14 Jahre mit 8 zu 3 Stimmen gestrichen. Sie will vielmehr das freiwillige Tragen von Helmen für alle Altersklassen fördern. Des Weiteren wird das Mindestalter fürs Radfahren einheitlich auf 6 Jahre festgelegt. Jüngere Kinder sollen neu aber in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf Radwegen, auf für Motorfahrzeuge gesperrten Verkehrsflächen sowie auf verkehrsarmen Strassen allein Rad fahren und in Begleitung Erwachsener auch auf weiteren Strassen die Fahrbahn benützen dürfen. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage Via sicura und die Verordnung der Bundesversammlung über die Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr einstimmig an. Das Geschäft wird in der Sommersession im Ständerat beraten.
Der so genannte „zweite Schritt“ der im Jahr 2005 zurückgewiesenen Botschaft zur Bahnreform 2 (05.028), den der Bundesrat am 20. Oktober 2010 verabschiedet hat, beinhaltet Punkte von unterschiedlicher politischer Tragweite: Die Übernahme der technisch relativ komplexen EU-Richtlinie zur Interoperabilität ist politisch ebenso wenig umstritten wie die Finanzierung der Vorhaltekosten der Wehrdienste. Etwas kontroverser wurde die Ausweitung der Kompetenzen der Schiedskommission im Eisenbahnwesen und die Einführung von Alkohol-Grenzwerten für private Schifffahrt auf Schweizer Seen beurteilt, die bundesrätlichen Vorschläge waren in den Kommissionen aber nicht bestritten. Sehr kontrovers wurden dagegen die vorgeschlagenen Wettbewerbsregeln beurteilt.
Der Nationalrat hatte sich in der Frühjahrssession 2011 als Erstrat in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat angeschlossen und sich für einen dosierten Wettbewerb via Ausschreibungen auch im öffentlichen Verkehr ausgesprochen. In der Gesamtabstimmung hatte der Nationalrat die Vorlage mit 162 zu 1 Stimmen angenommen. Auch im Ständerat war der Gesetzesentwurf im Grundsatz unbestritten, die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Eingefügt hat der Zweitrat einerseits einige Präzisierungen bei den Ausschreiberegeln für den Busverkehr, um unnötige administrative Leerläufe zu vermeiden und um gegenüber den Transportunternehmen grösstmögliche Klarheit zu schaffen. Andererseits hat er neu einen Passus in die Gesetzesvorlage aufgenommen, welcher den Transportunternehmen einen grösseren Spielraum bei der Tarifgestaltung ermöglichen soll (Art. 15 Personenbeförderungsgesetz).
Dieser neue Vorschlag des Ständerates war in der nationalrätlichen Kommission nicht unumstritten und hat zu einer Verzögerung bei der Differenzbereinigung geführt. Nachdem die KVF-N im August Anhörungen zum Vorschlag des Ständerates durchgeführt hat, hat sie ihren Entscheid ins 4. Quartal 2011 vertagt. Ob die Vorlage noch 2011 definitiv bereinigt werden kann, ist damit offen.