Stand Januar 2012
Die Diskussion in den Sicherheitspolitischen Kommissionen konzentriert sich zurzeit namentlich auf die Botschaft über die Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition und zu einer Änderung des Kriegsmaterialgesetzes, auf die Ordonanzwaffen sowie die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.
Das Übereinkommen über Streumunition statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Auch die Schweizer Armee besitzt Artilleriemunition, die unter das Verbot des Übereinkommens fallen würde. Im Falle einer Ratifizierung des Übereinkommens müsste sich die Schweiz verpflichten, diese Bestände innert 8 Jahren zu vernichten. Mit einer Ratifikation würde auch eine entsprechende Revision des Kriegsmaterialgesetzes einhergehen.
Der Ständerat hat die beiden Vorlagen während der Herbstsession 2011 einstimmig genehmigt. Der Nationalrat trat - entgegen dem Antrag der Mehrheit seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-N) - in der Wintersession 2011 mit 143 zu 37 Stimmen auf die Vorlagen ein. Ein Antrag auf Rückweisung wurde mit 128 zu 56 Stimmen abgelehnt.
Bei der Detailberatung hat die SiK-N im Januar 2012 den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition in Gesamtabstimmung mit 20 zu 0 bei Enthaltung 5 angenommen. Sie hat sich dabei namentlich von den Ausführungen des Vertreters des Bundesrates überzeugen lassen, dass mit der Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition die Zukunft der Artillerie nicht gefährdet ist. Für das Übereinkommen sprechen insbesondere auch folgende Gründe: Die hohe Blindgängerrate von Streumunition stellt ein folgenschweres humanitäres Problem in Konfliktgebieten dar. Diese Blindgänger können auch nach Ende eines Konfliktes noch über Jahre verheerende Schäden anrichten, namentlich unter der Zivilbevölkerung, und den Wiederaufbau der betroffenen Länder behindern. Auch angesichts der geänderten Bedrohungslage ist die Vernichtung der entsprechenden Munitionsbestände der Schweizer Armee vertretbar. Zudem würde in der dicht besiedelte Schweiz ein Einsatz von Streumunition die eigene Bevölkerung zu stark gefährden.
Die SiK-N hat zudem in der Gesamtabstimmung auch der Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial zugestimmt und zwar einstimmig, mit 24 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Der Hauptdiskussionspunkt betraf das Finanzierungsverbot. Die SiK-N hat mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, in Art. 8b (neu) „Finanzierungsverbot“ der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Weiter hat die SiK-N mit 16 zu 9 bei 0 Enthaltungen beschlossen, bei der Widerhandlungen gegen das Finanzierungsverbot den Eventualvorsatz nicht der Strafbarkeit zu unterstellen. Sie unterstützt damit die Fassung des Bundesrates und des Ständerates von Art. 35b (neu) Absatz 2 bzw. 3 und spricht sich für eine analoge Lösung wie beim Verbot der Terrorismusfinanzierung aus.
Die Sicherheitspolitischen Kommissionen lassen sich regelmässig vom VBS über die Massnahmen orientiert worden, welche die Armee seit dem Sommer 2010 zur Minimierung des Missbrauchsrisikos im Zusammenhang mit Ordonnanzwaffen ergriffen hat. Die Kommissionen sind einhellig der Auffassung, dass alles unternommen werden muss, um Waffenmissbrauch zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund hat die SiK-S eine Kommissionsmotion (11.4047) eingereicht, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, unverzüglich die nötigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit der KKJPD einzuleiten und allenfalls die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit bei erfolgten Drohungen oder Gewalttätigkeiten die zivilen und militärischen Waffen durch die Polizei bzw. die Strafverfolgungsbehörden unverzüglich beschlagnahmt werden. Zudem soll die entsprechende Zusammenarbeit zwischen den militärischen, zivilen und gerichtlichen Behörden auf Ebene Bund und Kantone verbessert werden.
Die SiK-N hörte am 23. und 24. Januar 2012 dazu Kantonsvertreter und den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten an. Dabei überreichte die SiK-N mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin eine Motion (12.3007), die den Bundesrat beauftragen soll, die rechtlichen Grundlagen dahingegen zu ändern oder die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die Armee frühzeitig automatisch über hängige Strafverfahren informiert wird. Damit soll die Armee in die Lage versetzt werden, zeitgerecht den Handlungsbedarf einzuschätzen und im gegebenen Fall sofort handeln zu können.
Die SiK-N hat weiter, mit 14 zu 11 Stimmen, ein Kommissionspostulat (12.3006) überreicht. In diesem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, innerhalb eines halben Jahres in einem Bericht folgende Punkte abzuklären: 1. Wie wird der sicherheitsrelevante Informationsfluss zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Armee sichergestellt? 2. Wie kann der notwendige Datenaustausch umgesetzt werden? 3. Reichen die bisherigen gesetzliche Grundlagen? 4. Wie schnell kann die Verlinkung der kantonalen Datenbanken erfolgen? 5. Wie kann eine Zusatzstrafe (Waffenverbot) im Strafrecht eingefügt werden? Mit diesem Postulat beauftragt die Kommission die verschiedenen zuständigen Behörden, die Abläufe und Prozesse aufzuzeigen und im gegebenen Fall zu verbessern und beschleunigen, damit ein zeitgerechter und qualitativ guter Datenaustausch erfolgen kann.
Das Parlament hat in der vergangenen Herbstsession Vorgaben für die Weiterentwicklung der Armee gemacht. Es hat beschlossen, das Budget für die Armee ab 2014 auf 5 Mia. Franken zu erhöhen, um damit einen Armeebestand von 100‘000 Soldaten zu finanzieren, Ausrüstungslücken zu schliessen und Immobilien zu sanieren. Gleichzeitig hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, noch vor Ende Jahr die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge in die Wege zu leiten. Der Bundesrat ist am 30. November 2011 diesem Auftrag nachgekommen und hat entschieden, als Ersatz für die veralteten F-5 Tiger 22 Kampfflugzeuge des Typs Saab Gripen zu beschaffen. Die Beschaffung wird mit dem Rüstungsprogramm 2012 dem Parlament beantragt werden. Die SiK werden die Botschaft im 3. und 4. Quartal 2012 behandeln.