Stand: September 2011
Atomenergie – Energieeffizienz – Erneuerbare Energien
Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima als Folge des Erdbebens und des Tsunami im März 2011 wurden im Nationalrat und im Ständerat eine Fülle von Vorstössen zu Energiethemen eingereicht, mit denen sich die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates und des Nationalrates befassen. Erstens sind dies Vorstösse, welche die Atomenergie betreffen. Am heftigsten diskutiert sind dabei jene Motionen, die den Aussstieg aus der Atomenergie fordern beziehungsweise betreffen (11.3257 Grüne, 11.3426 BDP, 11.3436 Schmidt, 11.3548 Diener Lenz, 11.3582 Schwaller, 11.3651 Gutzwiller, 11.3549 Frick, 11.3616 Fetz). Zweitens sind es Vorstösse, die sich auf die Energieeffizienz beziehen und beispielsweise Energieeffizienz bei der öffentlichen Beleuchtung (11.3415 BDP), Effizienzstandards für elektrische Geräte (11.3376 Noser) oder Energiesparstandards für Neubauten und Altbausanierungen (11.3449 Leutenegger Oberholzer) fordern. Eine dritte Kategorie von Vorstössen bezieht sich auf Erneuerbare Energien. Sie fordern beispielsweise schnellere Verfahren für die Produktion erneuerbarer Energien (11.3403 FDP), die Förderung erneuerbarer Energien ohne KEV-Deckelung (11.3456 Bäumle) oder die Förderung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien (10.3609 Favre, 11.3184 Comte). Im Zusammenhang mit diesen Geschäften wurden in beiden Kommissionen auch die Energiestrategie 2050 sowie der entsprechende Aktionsplan des Bundesrates intensiv diskutiert.
10.018 Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“
10.019 Teilrevision des Raumplanungsgesetzes
Die Eidgenössische Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ will die Zersiedelung der Schweiz stoppen und gleichzeitig die Landschaft besser schützen. Zu diesem Zweck fordert sie eine bessere Ausnutzung der bestehenden Bauzonen und ruft den Bund auf, Bestimmungen für eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu erlassen. Des Weiteren verlangt sie, dass die Gesamtfläche der Bauzonen nach Annahme des neuen Verfassungsartikels während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf. Obwohl der Bundesrat die Sorgen der Initianten teilt und ebenfalls der Meinung ist, dass die Zersiedelung des Landes und die Zerstörung von Kulturland bis heute ungelöste Probleme der Raumplanung sind, ist eine Verfassungsänderung seiner Ansicht nach nicht der richtige Weg. Deshalb legt er mit einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative vor. Die Revisionsvorlage beschränkt sich auf die Problematik der Siedlungsentwicklung. Sie präzisiert die Inhalte der kantonalen Richtpläne und sieht strengere Anforderungen für die Neueinzonung von Flächen als Bauland vor.
09.067 Revision des CO2-Gesetzes und eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima»
Die eidgenössische Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ verlangt eine Reduktion der landesweit emittierten Treibhausgase um mindestens 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990. Hintergrund bildet die Forderung, die globale Klimaerwärmung auf maximal 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu beschränken. Da die verfassungsrechtliche Verankerung eines Inland-Reduktionszieles von 30 Prozent nach Meinung des Bundesrates zu wenig Flexibilität zulässt, legt er mit der Botschaft über die Schweizer Klimapolitik nach 2012 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative vor. Der Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes sieht als Ziel zwecks Eindämmung und Bewältigung des Klimawandels eine Senkung der Treibhausgasemissionen von 20 Prozent bis 2020 vor. Vorgeschlagen werden Massnahmen wie Lenkungsabgaben, verbindliche Emissionszielwerte, Kompensation von Emissionen, Weiterführung des Emissionshandelssystem sowie verstärkte Förderung von Anstrengungen zugunsten einer Reduktion der Treibhausgasemissionen in Bildung, Forschung und Entwicklung.
08.314 Standesinitiative St. Gallen. Bauen ausserhalb der Bauzone
Die Standesinitiative des Kantons St. Gallen möchte über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes sicherstellen, dass bestimmte Änderungen an bestehenden Wohnbauten ausserhalb der Bauzone unabhängig vom Stichtag 1. Juli 1972 möglich sind, an dem die konsequente Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet im Bundesrecht in Kraft trat. Beide Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) gaben der Standesinitiative im Januar 2011 Folge. Daraufhin arbeitete die UREK-N eine Revision von Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes aus. Der Entwurf sieht vor, dass landwirtschaftliche Wohnbauten unabhängig davon, ob sie am erwähnten Datum landwirtschaftlich oder nichtlandwirtschaftlich bewohnt waren, teilweise geändert, massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden dürfen. Mit einer Präzisierung im Gesetz soll verhindert werden, dass der Charakter der landwirtschaftlich geprägten Landschaften durch Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden schleichend verloren geht.
02.418 Fluglärm. Verfahrensgarantien
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 02.418 arbeitete die UREK-N einen Gesetzesentwurf zur gleichzeitigen Teilrevision des Enteignungsgesetzes (EntG) und des Luftfahrtgesetzes (LFG) aus. Ziel der Revision ist es, sicherzustellen, dass betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer in einem einfachen, dem Standard des Enteignungsgesetzes entsprechenden Verfahren Minderwertsentschädigungen für Lärmimmissionen geltend machen können.
Der Entwurf sieht vor, dass eine Verjährung der Entschädigungsforderungen für den Entzug der Abwehrrechte nur eintreten kann, wenn eine ordentliche enteignungsrechtliche Planauflage erfolgt ist, welche auch das betroffene Grundstück erfasst, und dass die Verjährungsfrist auf zehn Jahr verlängert wird. Die vorgesehenen Verfahrensgarantien gelten für alle betroffenen Eigentümer, Mieter und Pächter. Allfällige Entschädigungszahlungen an die Eigentümerschaft wegen übermässiger Lärmimmissionen sollen an die Mieter und Pächter weitergegeben werden.