Mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich; kurz HFKG (09.057) wird die „Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung“ (sog. Bildungsartikel oder Bildungsverfassung) im Bereich der Hochschulen umgesetzt. Bund und Kantone sorgen zukünftig gemeinsam für einen besser koordinierten Hochschulraum Schweiz: Qualitäts- und Akkreditierungsrichtlinien sollen vereinheitlicht und die Durchlässigkeit innerhalb und zwischen den Hochschulen soll verbessert werden. Nachdem das Geschäft in der Sommersession 2009 der ständerätlichen Kommission zur Erstberatung zugewiesen worden war, hatte diese noch vor der Sommerpause umfangreiche Hearings durchgeführt und setzte im August eine Subkommission ein, die das Geschäft zur Zeit für die Beratung in der WBK-S vorbereitet.
Ebenfalls auf eine Harmonisierung im Bildungsbereich zielten mehrere Vorstösse zum Stipendienwesen in der Schweiz, welche beide Kommissionen beschäftigten. Nachdem die EDK im Juli 2009 das Stipendien-Konkordat verabschiedet hatte, das Mindeststandards für die bislang unterschiedlichen kantonalen Ausbildungsbeiträge vorsieht, nahm die WBK-S die Beratung der zwischenzeitlich sistierten Standesinitiative des Kt. Solothurn Harmonisierung der Stipendien (07.308 s) und der Motion. NR (WBK-NR). Harmonisierung bei den Ausbildungshilfen (06.3178) wieder auf. Nach Ansicht der WBK-S liegt der Ball nun bei den Kantonen, und allfällige Massnahmen von Bundesseite sollten erst erfolgen, falls sich die Umsetzung des Konkordats als nicht erfolgreich erweise. Die WBK-S lehnte daher an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2010 auch eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission ab, welche die geografische Mobilität der Studierenden unterstützen wollte („Stipendien. Bundesunterstützung zur Förderung der Mobilität der Studierenden“, 09.497)
Im November 2009 wurde der von beiden WBKs erwartete Bericht des Bundesrates zur Weiterbildung den Kommissionen endlich vorgelegt. Insbesondere die WBK-N hatte seit geraumer Zeit darauf gedrängt, dass der Bildungsartikel in der Bundesverfassung umgesetzt und ein Weiterbildungsgesetz verfasst werde. Dies ist nach Ansicht, sowohl der nationalrätlichen wie der ständerätlichen Kommission dringend, um im grossen und ständig wachsenden Weiterbildungsmarkt rechtliche Leitplanken zu setzen und insbesondere für die Kunden mehr Transparenz zu schaffen. Die WBK-N hatte zu diesem Thema denn auch eine parlamentarische Initiative eingereicht (09.426), der auch die WBK-S zugestimmt hatte. Nach Anhörung der verantwortlichen Departemente zum Stand der Arbeiten im Januar 2010 beschloss die WBK-N aber, angesichts der laufenden Arbeiten im EDI und EVD und des vorliegenden Zeitplans vorläufig auf die Ausarbeitung eines eigenen Erlassentwurfs zu verzichten und die Initiative zu sistieren.
Daneben sprachen sich beide Kommissionen einstimmig dafür aus, den Bundesrat mit einer Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes zu beauftragen (Mo WBK-N, 09.3974). Die Schweizer Schulen im Ausland sollen mit neuen rechtlichen Grundlagen und unter Beibehaltung des bisherigen Finanzrahmens besser in der Lage sein, ihren wichtigen vielfältigen Aufgaben nachzukommen.
Der Nationalrat stimmte in der Wintersession 2009 auf Antrag der WBK-N dem EU-Abkommen für Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen (09.071) zu. Die EU-Programme „Lebenslanges Lernen" und „Jugend in Aktion" erhalten damit ab 2011 eine formellgesetzliche Grundlage. Stimmt der Ständerat gemäss Antrag der WBK-S (Frühjahrssession 2010) den Programmen ebenfalls zu, kann die Schweiz aktiv an der Schaffung eines europäischen Bildungsraumes mitwirken. Die Teilnahme der Schweiz an diesen Programmen ergänzt ihr bereits substanzielles Engagement im Bologna- und Kopenhagen-Prozess.
Bereits mehrfach haben sich die WBK mit den Entwicklungen im Bereich des elektronischen Datenaustausches und des E-Government befasst. Vor diesen Hintergrund beriet die WBK-S denn auch das Bundesgesetz zur Unternehmens-Identifikationsnummer (09.080). Mit diesem Erlassentwurf will der Bundesrat die bislang verschiedenen unterschiedlichen Identifikationsnummern für Unternehmen durch eine einzige unveränderliche Identifikationsnummer (UID) ersetzen. Die Kommisssion stimmte der Vorlage nach Anhörung von Vertretern betroffener Kreise einstimmig zu; sie wird nun in der Frühjahrssession dem Ständerat vorgelegt.
Im Forschungsbereich stand die Frage nach dem Grad der Regulierung von Wissenschaft und Technologie im Vordergrund, so besonders beim Gentechnikgesetz (09.056). Der Bundesrat legte am 1. Juli 2009 eine Änderung vor, die eine Verlängerung des so genannten GVO-Moratoriums vorsieht: Gentechnisch veränderte Organismen sollen mindestens bis zum November 2013 nicht in der Schweiz angebaut werden können. Ausgenommen sind einzig bewilligte und überwachte Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken. Die Verlängerung des Moratoriums entspricht dem Wunsch weiter Kreise der Bevölkerung, wie sich etwa in fünf Standesinitiativen der Kantone Genf (08.312), Bern (08.313), Jura (08.333), Neuenburg (09.308) und Freiburg (09.323) zeigt. Sie alle fordern ebenfalls eine Verlängerung des Moratoriums. Im gleichen Zeitraum soll das laufende nationale Forschungsprogramm 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ zu Ende geführt werden, so dass seine Resultate für Entscheidungen über den zukünftigen Umgang mit der Gentechnik in der Landwirtschaft miteinbezogen werden können. Nachdem sich die WBK-S und der Ständerat weitgehend dem Bundesrat angeschlossen hatten, fordert eine Minderheit der WBK-N ein Nichteintreten auf die Vorlage. Letztere wird in der Frühlingssession 2010 im Nationalrat behandelt werden.
Zudem räumten die Kommissionen die letzte Differenz zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen aus (07.072). Dieser stellt die Grundlage für eine für eine schweizweit einheitliche gesetzliche Regelung von Forschungen am Menschen bereit und wird im März 2010 Volk und Ständen unterbreitet. Auch die Teilrevision des Forschungsgesetzes (08.079) wurde in der Schlussabstimmung der Herbstsession 2009 angenommen. Damit erhält die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) zeitgemässere Strukturen und mehr Autonomie, um ihre Aufgaben im Bereich der Förderung der anwendungsorientierten Forschung und der Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft erfolgreich nachkommen und weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schweizer Spitzenplatz im Bereich Innovation beitragen zu können.
Im Bereich des Sports befasst sich die WBK zur Zeit mit dem totalrevidierten Sportförderungsgesetz (09.082 s), das der Bundesrat am 11. November 2009 ans Parlament überwiesen hat. Damit stehen verschiedenste Aspekte der Sportförderung auf Bundesebene nun zur Diskussion – vom Schulsportobligatorium bis zur Finanzierung von Sportanlagen, von der Bewegungsförderung bis zur Dopingbekämpfung. Nach Anhörung der betroffenen Kreise trat die WBK-N am 4./5. Februar 2010 einstimmig auf die Vorlage ein, die sich nun in der Detailberatung befindet.
In Sachen Kultur konnten die WBK im zweiten Halbjahr 2009 die Beratungen zum Bundesgesetz über die Kulturförderung (07.043) abschliessen. Das ursprünglich im Sommer 2007 als separate Vorlage unterbreitete revidierte Pro Helvetia-Gesetz (07.044) wurde zwischenzeitlich ins Kulturförderungsgesetz integriert. In der Wintersession 2009 stimmten beide Räte dem Gesetz zu, das eine klare Aufgabenteilung zwischen den Kulturakteuren des Bundes und der Stiftung Pro Helvetia schafft. Weiter beschlossen die Kommissionen über die Fortführung der Finanzhilfen an den Verein Memoriav, die sich um den Erhalt audiovisuellen Kulturguts in der Schweiz kümmert, also um Materialien wie Fotografien, Filme oder Wochenschauen, die einen wesentlichen Teil unseres historischen Erbes bilden. Die Kommissionen blieben beim Umfang der Kredite zwar hinter den Wünschen des Bundesrates zurück; gleichwohl wird der bisherige Finanzrahmen von 11,7 Mio. auf 12,8 Mio. für die Jahre 2010-2013 erhöht.
Die WBK ist auch für den Tierschutz zuständig. Ein Kergeschäft in diesem Bereich ist das aus einer parlamentarischen Initiative von Alt Nationalrat Pierre Kohler („Verbot von Pitbulls in der Schweiz“, 05.453) entstandene sogenannte „Hundegesetz“. Es wurde von der WBK-N erarbeitet und vom Nationalrat in der Sommersession 2009 angenommen. Die WBK-S beschloss im Oktober 2009, vor dem Eintreten eine weitere Stellungnahme der Kantone zu zentralen Fragen des Vorschlags einzufordern. In Kenntnis dieser Stellungnahmen entschied sich die Kommission im Februar 2010 für Eintreten, da das Bedürfnis nach einer Regelung auf nationaler Ebene erkennbar sei.
Eine Motion von Nationalrat Ruedi Aeschbacher („Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei“, 08.3432), die die Einfuhr von Robbenprodukten in die Schweiz verbieten wollte, war vom Nationalrat im Herbst 2008 angenommen worden. Die WBK-S hingegen hatte Bedenken gegenüber einem kategorischen Verbot. Sie verabschiedete deshalb eine Motion (Regulierung des Handels mit Produkten aus der Robbenjagd, „09.3739“), die Robbenprodukte aus staatlich kontrollierter und bewilligter Jagd, welche Tierschutzstandards einhält, vom Verbot ausnehmen würde. Zu diesem Zweck sollte auch eine Zertifizierung bzw. eine Deklarationspflicht für diese Produkte in Betracht gezogen werden. Diese wurde wiederum von der WBK-N zugunsten einer weitergehenden Motion („Keine Einführung von Robbenprodukten“, 09.3979) verworfen, die im Einklang mit dem neuen Reglement des EU-Parlaments Ausnahmen nur noch für die Jagd indigener Gemeinschaften vorsieht. Letztere Motion kommt in der Frühlingssession 2010 in den Nationalrat.
Weitere Debatten im Bereich des Tierschutzes wurden in der WBK-S anlässlich der Behandlung der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Pascale Bruderer (Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte; 09.428) aufgeworfen. Die Kommission stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, Folge zu geben, nicht zu, da die momentan bestehenden Rechtsgrundlagen bereits die Möglichkeit zu Massnahmen bieten würden. Dagegen erachtete die Kommission eine Deklarationspflicht für sinnvoll, da dies mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten schaffe, und stimmte der Motion von Nationalrätin Tiana Moser (Deklarationspflicht für Pelze, 08.3675) zu.
Die Frage der Schlachttiertransporte aus dem EU-Raum durch die Schweiz beschäftigt die Kommissionen weiterhin. Nachdem beide Kommissionen der parlamentarischen Initiative von Alt Nationalrätin Barbara Marty Kälin ( 07.417 ), welche ein Verbot von Schlachttiertransporten auf Schweizer Strassen forderte, stattgegeben hatten, legte die WBK-N im Mai 2009 einen Erlassentwurf vor, zu dem der Bundesrat im September 2009 mit einem geringfügigen Änderungsantrag seine Zustimmung gab. Die Mehrheit der WBK-N erachtete jedoch mittlerweile den erarbeiteten Text als zu wenig umfassend und beriet im Oktober 2009 einen Änderungsantrag, der im Januar 2010 gutgeheissen wurde. Die Vorlage kommt nun in die Frühlingssession 2010. Weiterhin hängig sind fünf Standesinitiativen mit dem gleichen Anliegen.