Stand : Mai 2012
Bereiche der Bildung und Weiterbildung, Forschung und Innovation
Mit der Botschaft
Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 (12.033 s ) legte der Bundesrat am 22. Februar 2012 seine Förderpolitik für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation für die kommenden 4 Jahre fest und beantragte bei den eidgenössischen Räten für dessen Umsetzung Fördermittel im Umfang von 26 Milliarden Franken. In diesem Betrag sind die für die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Bildung reservierten Mittel einbegriffen.
Als Erstrat behandelte die ständerätliche WBK die Vorlage, dies nachdem sie Vertretungen von Institutionen und Organisationen angehört hatte, welche von der Umsetzung der 11 Bundesbeschlüsse betroffen sein werden. Eine Mehrheit der WBK-SR teilte die Anliegen und Begehren vieler Hearingsteilnehmenden und beschloss eine jährliche konstante und erhöhte Wachstumsrate bei den Bundesbeschlüssen über die Kredite für die ETH, die Universitäten, die Fachhochschulen, für den Schweizerischen Nationalfonds und die Kommission für Technologie und Innovation. Mit Hilfe von Budgetglättungen und zusätzlichen Mitteln von 292,2 Millionen Franken soll den erwähnten Institutionen eine Planungssicherheit ermöglicht werden. Auch sollen den Ausbildungsstätten die erforderlichen Gelder für die, aufgrund der steigenden Studierendenzahlen, entstandenen Mehrkosten gewährt werden. Die Kommission beantragt ihrem Rat ebenfalls, auf den Änderungsantrag beim Bundesgesetz über die Fachhochschulen (BB F) nicht einzutreten. Bis zum Inkrafttreten des neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) soll Artikel 8 Absätze 2 und 3 des Fachhochschulgesetzes in Kraft bleiben, wird doch künftig Artikel 78 des HFKG die Frage des Titelschutzes im Fachhochschulbereich regeln. Die Vorlage wird in der Sommersession 2012 im Ständerat behandelt.
Am 9. November 2011 überwies der Bundesrat das total revidierte Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (11.069 n) ans Parlament. Mit der Vorlage soll unter anderem die Forschungsförderung mit dem vom Parlament verabschiedeten Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) harmonisiert und die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks geschaffen werden. Die WBK-NR, welche die Vorlage als Erstrat behandelte, stimmte dem bundesrätlichen Entwurf mehrheitlich zu und befürwortete insbesondere die Errichtung eines schweizerischen Innovationsparks. Sie beantragte eine Präzisierung im Gesetz in dem Sinne, dass sich der künftige Innovationspark auf mindestens zwei Standorte verteilt, damit das Gleichgewicht zwischen den Regionen gewahrt bleibt. Am 14. März 2012 stimmte der Nationalrat diesem Antrag zu. Die ständerätliche Kommission wird die Vorlage nach der Sommersession behandeln.
Die bislang gewährten Finanzhilfen an die Dachverbände der Weiterbildung wurden mit dem auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzten Kulturförderungsgesetz aufgehoben. Im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft 2012 (10.109) beschlossen beide Räte 0,9 Millionen Franken für die Unterstützung dieser Dachverbände im Berufsbildungskredit zu reservieren. Aufgrund einer mangelnden Rechtsgrundlage waren diese Gelder jedoch gesperrt. Mit dem dringlichen Bundesgesetz über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung für 2012 (12.015 sn), das in beiden Räten während der Frühjahrsession 2012 angenommen wurde, wird nun eine befristete finanzielle Unterstützung von Dachverbänden im Bereich der nicht berufsorientierten Weiterbildung von Erwachsenen für 2012 ermöglicht. Gleichzeitig wurde mit der Vorlage die Forderung der Motion Ständerat (Gutzwiller). "Übergangsfinanzierung für die Dachverbände der Weiterbildung" (11.3180 s) erfüllt.
Bereich Kinder- und Jugendpolitik
Während der Herbstsession 2011 nahmen beide Räte die bereinigte Vorlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (10.087 s) an. Im Rahmen der Behandlung dieser Gesetzesvorlage waren beide WBK der Auffassung, dass die Frage einer Verfassungsgrundlage für einen weiterführenden Jugendschutz überprüft werden müsse. Aus diesem Grunde gaben beide WBK der parlamentarischen Initiative, eingereicht von Viola Amherd, Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder – und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz (07.402 n) Folge. Die WBK-N beauftragte daraufhin eine Subkommission mit der Ausarbeitung einer Verfassungsgrundlage. Die Subkommission wird im Herbst 2012 ihre Ergebnisse der WBK-N unterbreiten.
Bereich Sport
Die am 22.2.2012 vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft über Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Finanzhilfen (NASAK 4) (12.032) geht zurück auf eine Kommissionsmotion der WBK-N. Der Bundesrat wurde beauftragt, ein Konzept zur Unterstützung von Sportanlagen nationaler Bedeutung vorzulegen. Die bundesrätliche Version sieht einen Gesamtkredit von 50 Mio Franken für Investitionsbeiträge an die Realisierung von ausgewählten Sportanlagen vor. Der Bund hat bisher im Rahmen der Botschaften NASAK 1 – 3 schon Finanzhilfen von insgesamt 84 Mio Franken gesprochen, ausgeschüttet davon wurden 68 Millionen.
Die WBK-NR hat die Botschaft beraten und war sich grundsätzlich darüber einig, dass der Spitzensport ein wichtiger Breitensportförderer ist und Beiträge an Sportzentren ein nötiges und wichtiges Signal für den Sport in der Schweiz sind. Der Ausbau der Anlagen und die Investition in eine wettbewerbsfähige Sportinfrastruktur wurden nicht in Frage gestellt. Die aktuelle Botschaft sieht die Unterstützung von 10 konkreten Projekten vor, die von der Kommission mehrheitlich gutgeheissen werden.
Die Kommission beantragt dem Rat eine Erhöhung des Gesamtbeitrages um 20 Millionen Franken auf insgesamt 70 Millionen Franken. Die Kompetenz zur Verteilung der zusätzlichen Gelder wird dem Bundesrat übertragen. Er kann nach eigenem Ermessen für geplante oder neue Projekte Gelder sprechen. Eine Minderheit beantragt die Version Bundesrat, ohne Erhöhung des Gesamtbetrages. Die Vorlage wird in der Sommersession im Nationalrat beraten.
Bereich Kultur
Die eidgenössische Volksinitiative "jugend + musik" (09.095 n) bezweckt eine Förderung der musikalischen Bildung im schulischen und ausserschulischen Bereich. Sie wurde am 18. Dezember 2008 mit 153 626 gültigen Unterschriften eingereicht. Obschon der Bundesrat die gesellschaftliche Bedeutung der musikalischen Bildung anerkennt, lehnte er die Initiative ab, würde doch mit der von der Initiative geforderten Kompetenz des Bundes zur Grundsatzgesetzgebung für den Musikunterricht an Schulen in die Bildungshoheit der Kantone eingegriffen. Als Erstrat beriet die WBK-NR die Vorlage und beschloss - angesichts des hohen Stellenwerts des Musikunterrichts - der Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit. Im Ständerat fand die Initiative keine Mehrheit, da dieser die Ansicht des Bundesrates teilte. Hingegen stimmte er dem Antrag der Kommissionsmehrheit für einen Gegenentwurf zu, der eine Förderung der Musik unter Berücksichtigung der kantonalen Zuständigkeiten vorsah. Im Rahmen der Differenzbereinigungen stand somit vor allem Artikel 67a Absatz 1bis im Mittelpunkt. Der Ständerat stimmte dem Minderheitsantrag zu, wonach die Kompetenzen des Bundes auszubauen sind und er Vorschriften erlassen können soll, wenn auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts an Schulen zustande kommt. Die Initianten sicherten zu, ihre Initiative zurückzuziehen, falls der Gegenentwurf in der Fassung des Ständerates auch im Nationalrat angenommen würde. In der Frühjahrsession 2012 schloss sich der Nationalrat beim Gegenentwurf wie bei der Initiative diskussionslos der kleinen Kammer an. Aufgrund dieses Entscheides wurde die Initiative am 25. März 2012 zurückgezogen.
Bereich Tier- und Artenschutz
Gleich drei Vorlagen im Bereich des Tier- und Artenschutzes sowie der Tiergesundheit überwies der Bundesrat am 7. September 2011 ans Parlament:
11.058 n Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten. Bundesgesetz (BGCITES)
In diesem Erlassen werden bedeutende Bestimmungen zur Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) neu auf Gesetzesstufe verankert. Beide Räte folgten der bundesrätlichen Version und verabschiedeten in der Frühjahrsession 2012 in der Schlussabstimmung die Vorlage (BBl 2012 3465).
11.059 n Tierseuchengesetz. Änderung:
Dieses Gesetz ermöglicht aktivere und schneller umsetzbare Massnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen sowie verbesserte Präventionsmassnahmen. Debatten in beiden Kommissionen löste vor allem die Frage einer schweizweiten Harmonisierung der Finanzierung von Programmen zur Bekämpfung von Tierseuchen aus. Beide Kommissionen beantragten ihren Räten, eine entsprechenden Finanzierungsbestimmung im Tierseuchengesetz zu verankern. Mit Art. 31a (neu) wurde eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen. Dabei soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, bei den Tierhaltern für zeitlich befristete Programme Abgaben zu erheben. Bei der Festlegung dieser Programme regelt der Bundesrat die Abgaben, sowie die Entschädigungen für die im Rahmen der einzelnen Programme geleisteter Drittleistungen. Auch berücksichtigt der Bundesrat bei der Festlegung, welcher Kostenanteil durch die Abgabe der Tierhalter und welcher durch die Kantone zu tragen ist, den Nutzen des Programms sowohl für die Tiergesundheit wie auch für die öffentliche Gesundheit und die Volkswirtschaft. Auch diese Gesetzesvorlage wurde in der Schlussabstimmung im Frühjahr 2012 von beiden Räten verabschiedet (BBl 2012 3457).11.060 s Tierschutzgesetz. Änderung
In beiden WBK wurde diese Vorlage wohlwollend aufgenommen und die vom Bundesrat unterbreiteten Änderungsvorschläge begrüsst, stehen doch Würde und Wohlergehen der Tiere weiterhin im Vordergrund. Artikel 20a (neu), der eine verbesserte und transparentere Information im Bereich der Tierversuche anstrebt, wurde ergänzt. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten zu den Angaben, die Personen, die für die Tierversuche verantwortlich sind liefern müssen. Dort müssen überwiegende schutzwürdige private und öffentliche Interessen beachtet werden. Beide Räte stimmten auch dem Kommissionsantrag der WBK-NR zu und verankerten die heute auf Verordnungsstufe festgelegte Regelung für die Durchfuhr von Schlachttieren durch die Schweiz im Tierschutzgesetz (Art. 15). Eine Differenz zwischen beiden Räten besteht weiterhin bei der Frage, ob ein Halte- oder ein Importverbot von Delfinen und Walen im Gesetz verankert werden soll (Art. 7 Abs. 3). Diese Differenz sollte während der Sommersession 2012 bereinigt werden, so dass auch diese Vorlage verabschiedet werden kann.