Die Vereinigte Bundesversammlung ist zuständig für die Wahlen an die eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht, Militärkassationsgericht), der Bundesanwältin oder des Bundesanwalts, der Stellvertretenden Bundesanwältinnen oder Bundesanwälte und der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft.
Die Gerichtskommission ist mit der Vorbereitung dieser Wahlen beauftragt.
Zur Zeit sind keine Stellen zu besetzen.