Die Vereinigte Bundesversammlung ist zuständig für die Wahlen an die eidgenössischen Gerichte: Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundespatentgericht, Militärkassationsgericht.
Die Gerichtskommission ist mit der Vorbereitung der Richterwahlen beauftragt.
Richter/in französischer Muttersprache am Bundesstrafgericht
Die Gerichtskommmission der Vereinigten Bundesversammlung schreibt eine Richterstelle französischer Muttersprache am Bundesstrafgericht aus.
Als Interessentin oder Interessent an einem Richteramt verfügen Sie über einen juristischen Hochschulabschluss und mit Vorteil über ein Anwaltspatent. Sie haben mehrjährige Berufs¬erfahrung und verfügen über fundierte Kenntnisse im Strafrecht, vor allem in Gebieten, die in die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts fallen. Sie kennen sich im Strafprozessrecht sehr gut aus und haben Gerichtserfahrung. Erwartet werden zudem Verhandlungsgeschick, Führungsqualitäten, Belastbarkeit, Sicherheit und Gewandtheit im Umgang mit Behörden und Parteien, Kommunikationskompetenz, Genauigkeit im sprachlichen Ausdruck, gute Kenntnisse einer zweiten Landessprache, eine effiziente Arbeitsweise sowie gute EDV-Kenntnisse. Sie sind Schweizerin oder Schweizer.
Weitere Informationen zum Bundesstrafgericht finden Sie im Internet unter www.bstger.ch.
Auskünfte zur Bewerbung und zum Wahlverfahren erhalten Sie bei:
Reto Wehrli, Nationalrat, Präsident der Gerichtskommission (041 811 80 80) und
Katrin Marti, Sekretärin der Gerichtskommission (031 323 93 76)
Beschäftigungsgrad: 80 -100%
Arbeitsort: Bellinzona
Lohn: Lohnklasse 33 (je nach Alter; Details auf Anfrage)
Amtsantritt: 1. Januar 2011
Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Liste der Publikationen, Passfoto sowie Betreibungs- und Strafregisterauszug richten Sie bitte bis am 31. Mai 2010 an:
Sekretariat der Gerichtskommission, Parlamentsgebäude, 3003 Bern
Richterinnen und Richter am Bundespatentgericht
Das Bundespatentgericht ist das neue Spezialgericht des Bundes für Streitigkeiten über Patente. Es nimmt seine Tätigkeit voraussichtlich im Jahr 2011 in Bern auf. Im Jahr 2012 wird es seinen Tagungs- und Dienstort nach St. Gallen verlegen.
Das Bundespatentgericht setzt sich aus juristisch sowie technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammen. Die Präsidentin oder der Präsident und ein weiteres Mitglied des Gerichts sind hauptamtlich tätig, die übrigen Richterinnen und Richter nebenamtlich. Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung ist für die Vorbereitung der Wahlen zuständig und schreibt folgende Stellen aus:
Präsidentin/ Präsident des Bundespatentsgerichts (100%)
Sie verfügen über ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium sowie über breite, langjährige Berufserfahrung im Patentrecht entweder als Richterin/Richter oder als Anwalt/Anwältin mit grosser Prozesserfahrung. Sie sind mit der Verfahrensleitung bestens vertraut und bereit, Führungsverantwortung zu übernehmen.
Eine hauptamtliche Richterin/ ein hauptamtlicher Richter (50-100%)
Sie verfügen über ein abgeschlossenes rechts-, natur- oder ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium sowie über breite, langjährige Berufserfahrung im Patentrecht als Richterin/Richter, Anwältin/Anwalt oder Patentanwältin/Patentanwalt.
Nebenamtliche Richterinnen und Richter
Sie werden vom Gericht fallweise beigezogen und sind deshalb zeitlich flexibel verfügbar. Für die 20-30 technisch ausgebildeten Richterinnen und Richter sind ein abgeschlossenes natur- oder ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium sowie eine langjährige Berufserfahrung im Patentrecht als Patentanwältin/Patentanwalt mit Spezialisierung in mindestens einem der Bereiche Chemie, Biotechnologie, Maschinenbau, Physik oder Elektrotechnik erforderlich. Für die 8-12 juristisch ausgebildeten Richterinnen und Richter sind ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium, eine langjährige Berufserfahrung im Patentrecht und gute prozessrechtliche Kenntnis erforderlich.
Für sämtliche Richterinnen und Richter sind gute Kenntnisse von zwei Landessprachen sowie sehr gute Englischkenntnisse erforderlich.
Gemäss Artikel 9 Absatz 4 des Patentgerichtsgesetzes können bei der Vorbereitung der Wahl das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum sowie die im Patentwesen tätigen Fachorganisationen und interessierten Kreise angehört werden.
Auskünfte zur Bewerbung und zum Wahlverfahren erhalten Sie bei Frau Katrin Marti, Sekretärin der Gerichtskommission (031/ 323 93 76)
Auskünfte zum Bundespatentgericht erteilt Herr Felix Addor, Stv. Direktor, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (031/ 377 72 05)
Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen richten Sie bitte bis am 1. April 2010 an:
Sekretariat der Gerichtskommission, Parlamentsgebäude, 3003 Bern