Die Legislaturplanungskommissionen sind Spezialkommissionen, deren Aufgabe darin besteht, den Entwurf des Bundesrates über die Legislaturplanung zuhanden ihrer Räte vorzuberaten.
Im Rahmen der Verfassungsreform 1999 hat die Bundesversammlung erstmals entschieden, sich aktiv an der politischen Planung zu beteiligen. Mit dem Parlamentsgesetz wurden ab dem Jahr 2003 die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Zu Beginn jeder Legislaturperiode unterbreitet der Bundesrat nun der Bundesversammlung eine Botschaft über die Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss. Dieser definiert die politischen Leitlinien und die Ziele der Legislaturplanung und ordnet diesen die geplanten Erlasse der Bundesversammlung sowie weitere Massnahmen zu, welche zur Zielerreichung erforderlich sind.