Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Verhandlungen des Rates. Sie oder er legt im Rahmen der Sessionsplanung die Tagesordnung des Rates fest, leitet das Ratsbüro und vertritt den Rat gegen aussen.
Beide Räte wählen für die Dauer eines Jahres eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie je einen ersten und zweiten Vizepräsidenten oder Vizepräsidentin. Die Wiederwahl für das folgende Jahr ist ausgeschlossen.
Faktenblatt "Alterspräsident/in"
Faktenblatt Nationalratspräsident/in
Faktenblatt Ständeratspräsident/in