Die Parlamentsdienste unterstützen die Bundesversammlung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie erbringen eine umfassende Dienstleistung und ermöglichen damit den Parlamentarierinnen und Parlamentariern eine vertiefte und kreative gesetzgeberische Arbeit.
- Sie planen und organisieren die Sessionen und die Kommissionssitzungen,
- Sie erledigen die Sekretariatsgeschäfte und erstellen Berichte, Protokolle sowie Übersetzungen,
- Sie beschaffen und archivieren Dokumente,
- Sie beraten die Ratsmitglieder in Fach- und Verfahrensfragen.
Sie stehen unter der Leitung des Generalsekretärs der Bundesversammlung.