Schaffung einer schweizerischen Strafprozessordnung
Eingereichter Text
Der Kanton Basel-Stadt, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, schlägt der Bundesversammlung vor, durch eine Aenderung von Artikel 64bis der Bundesverfassung dem Bund die Befugnis zur Gesetzgebung im Gebiete der Strafprozessordnung zu erteilen.