Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
Es sei ein Migrationsgesetz zu erlassen, das folgenden Grundsatz einhält:
Die jährliche Zahl der Einwanderer aller Kategorien darf die Zahl der Auswanderer aller Kategorien des Vorjahres nicht übersteigen. Ausgenommen sind Auslandschweizer und Angehörige diplomatischer und konsularischer Dienste sowie internationale Organisationen.