Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung schlägt der Kanton Glarus der Bundesversammlung vor, es sei durch eine Aenderung der Bundesverfassung dem Bund die Befugnis zur Gesetzgebung im Gebiete der Strafprozessordnung zu erteilen und eine einheitliche schweizerische Strafprozessordnung zu schaffen.