Eingereichter Text
Der Bundesrat wird eingeladen, der Bundesversammlung ein Bundesgesetz über die Gleichstellung der Behinderten vorzulegen, das Artikel 8 Absatz 4 der neuen Bundesverfassung konkretisiert.
Begründung
Artikel 8 Absatz 4 der neuen Bundesverfassung verlangt über das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2) hinaus eine rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Behinderten im Rahmen des Möglichen. Entsprechend dem Gleichstellungsgesetz im Verhältnis der Geschlechter muss die Gleichstellung der Behinderten mit Inhalt gefüllt werden, und die Betroffenen müssen durchsetzbare Rechtsansprüche erhalten. In den USA war und ist das Gleichstellungsgesetz ("Americans with Disabilities Act") der wichtigste Motor der Annäherung der Lebensbedingungen behinderter und nichtbehinderter Menschen.
Erklärung des Bundesrates vom
23.06.1999
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.