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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

00.094 – Geschäft des Bundesrates

"Gleiche Rechte für Behinderte". Volksinitiative und Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen

Einreichungsdatum
11.12.2000
Stand der Beratung
Erledigt
 

Botschaft vom 11. Dezember 2000 zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" und zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (BBl 2001 1715)

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

Entwurf 1

Bundesbeschluss betreffend die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte"

DatumRat 
02.10.2001 SR Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative wird gemäss Artikel 27 Absatz 5bis GVG um ein Jahr verlängert.
05.10.2001 NR Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative wird um ein Jahr verlängert.
23.09.2002 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.
25.11.2002 NR Zustimmung.
13.12.2002 SR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.
13.12.2002 NR Der Bundesbeschluss wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Bundesblatt 2002 8152

Entwurf 2

Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz)

DatumRat 
02.10.2001 SR Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates.
18.06.2002 NR Abweichend.
23.09.2002 SR Abweichend.
25.11.2002 NR Abweichend.
02.12.2002 SR Abweichend.
04.12.2002 NR Abweichend.
10.12.2002 SR Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.
11.12.2002 NR Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz.
13.12.2002 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
13.12.2002 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Bundesblatt 2002 8223; Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2003
Amtliche Sammlung des Bundesrechts 2003 4487

Entwurf 3

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Massnahmen im öffentlichen Verkehr zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen

DatumRat 
02.10.2001 SR Beschluss nach Entwurf des Bundesrates.
18.06.2002 NR Zustimmung.
Dieser Beschluss wird im Bundesblatt veröffentlicht, sobald die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft tritt.
Bundesblatt 2003 8115
 
 

Behandlungskategorie NR

III, Reduzierte Debatte (Art. 48 GRN)

 

Erstbehandelnder Rat

Ständerat

 
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