Eingereichter Text
Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das Einbürgerungsverfahren, wie es beispielsweise in Emmen zur Anwendung kommt, mit Artikel 13 der Bundesverfassung nicht in Übereinstimmung steht, welcher den Schutz der Privatsphäre garantiert? In diesem Verfahren werden ganz persönliche Daten der Kandidierenden wie Einkommen, Vermögen, Nationalität, Religion oder Familienverhältnisse veröffentlicht und für politische Kampagnen verwendet.
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um dieses verfassungsmässige Recht für alle zu garantieren?