Eingereichter Text
Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Besetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen nebst den fachlichen Kriterien verstärkt die regionale Herkunft sowie Gleichstellungsaspekte zu berücksichtigen.
Begründung
Für die personelle Besetzung ausserparlamentarischer Kommissionen werden oft Fachleute berücksichtigt, welche tendenziell im Umfeld von Verbänden oder Hochschulen und damit in städtischen Agglomerationen wohnhaft sind.
Zusätzliche, staatspolitische Gesichtspunkte sind aber ebenso wichtig. Dazu gehören föderale Überlegungen sowie solche der Gleichstellung. Diese werden vernachlässigt.
Da ausserparlamentarische Kommissionen gelegentlich sowohl inhaltlich wie finanziell präjudizierliche Entscheide treffen, gelegentlich auch wichtige Vollzugsaufgaben wahrnehmen, ist eine über das ganze Land ausgeglichene Zusammensetzung nicht nur von Nutzen, sondern unverzichtbar.
Die Ostschweizer Kantone (exklusiv Zürich) mit einem Anteil von rund einem Siebentel der Wohnbevölkerung sind in solchen Kommissionen stark untervertreten. Beispiele sprechen für sich:
- Unesco-Kommission (49 Mitglieder): 0 Einwohner der Ostschweiz;
- Kommission Präsenz Schweiz (29 Mitglieder): 0;
- Rekurskommission VBS (14 Mitglieder): 0;
- Seeschiffahrtskommission (19 Mitglieder): 0;
- Beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit: 1;
- Schweizerisches Komitee für Kulturgüterschutz (29 Mitglieder): 3;
- Beratende Kommission Landwirtschaftsgesetz (15 Mitglieder): 0.
Antrag des Bundesrates vom 14.11.2001
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.