Eingereichter Text
Mit meinem Vorstoss vom 13. Dezember 2000 habe ich angeregt, eine Vereinheitlichung der momentan unterschiedlichen Kontrollinstanzen zu überprüfen. Wie ist der Stand der Dinge?
Auslegungsdifferenzen zwischen Kontrollstelle und Selbstregulierungsorganisation sind nicht aussergewöhnlich. Indiskretionen vor Abschluss eines ordentlichen Verfahrens, offensichtlich aus der Umgebung der Kontrollstelle, dagegen schon.
Was hält der Bundesrat von diesem Verhalten, und was gedenkt er zu unternehmen, um inskünftig faktischen Vorverurteilungen nicht noch Vorschub zu leisten?