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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

04.439 – Parlamentarische Initiative

Betäubungsmittelgesetz. Revision

Eingereicht von
Christlichdemokratische Fraktion
Sprecher / in
Meyer-Kaelin Thérèse
Einreichungsdatum
16.06.2004
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die CVP-Fraktion folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Betäubungsmittelgesetz ist nach folgenden Eckwerten zu ändern:

1. Der Konsum von Betäubungsmitteln - einschliesslich Cannabis - bleibt verboten. Der Konsum von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis soll dem Ordnungsbussenverfahren unterstellt werden.

2. Die neue Vorlage muss das Viersäulenmodell im Gesetz verankern, welches von folgenden Aktionsfeldern ausgeht:

- Prävention,

- Therapie und Wiedereingliederung,

- Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe,

- Repression und Kontrolle.

3. Folgende Massnahmen sind speziell zu beachten:

- Die Prävention und der Jugendschutz müssen verstärkt werden.

- Jeglicher Drogenhandel muss konsequent verfolgt und bestraft werden.

- Der Anbau von Hanf zur Herstellung von Betäubungsmitteln bleibt verboten.

Begründung

Der heutige Zustand der Drogenpolitik ist unbefriedigend. Die Verunsicherung ist bei allen Betroffenen gross. Es braucht dringend eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche eine klare Rechtssituation schafft, die Prävention und den Jugendschutz fördert, und nicht auf die Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgerichtet ist. Aufgrund neuer Anbaumethoden hat der THC-Gehalt bei Cannabis als Rauschmittel um ein Vielfaches zugenommen. Die Auswirkungen des Cannabiskonsums sind vor diesem Hintergrund nicht endgültig und klar erforscht. Deshalb soll der Konsum von Cannabis weiter strafbar bleiben.

Die CVP setzt sich für einfache, klare und nachvollziehbare Vorschriften ein. Entscheidend sind für die CVP-Fraktion die Verstärkung von Prävention und Jugendschutz und die konsequente Bestrafung und Verfolgung von jeglichem Drogenhandel. Die CVP will aber auch Vorschriften, die von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden werden. Es ist nicht angebracht, die Gerichtsmaschinerie bei Cannabiskonsumenten anzuwerfen; deshalb soll der Cannabiskonsum nach Auffassung der CVP neu mittels Ordnungsbussen geahndet werden. Diese Lösung ist einfach, verständlich und schafft Klarheit für alle Betroffenen. Die neue Vorlage muss zudem das Viersäulenmodell enthalten (Prävention, Therapie und Wiedereingliederung, Schadensbegrenzung und Überlebenshilfe, Repression und Kontrolle), welches sich bewährt hat und von der CVP-Fraktion unterstützt wird.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
26.03.2009SGK-NRDer Initiative wird Folge gegeben.
19.01.2010SGK-SRZustimmung.

Entwurf 1

Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
DatumRat 
07.03.2012 NR Beschluss abweichend vom Entwurf der Kommission.
04.06.2012 SR Abweichend.
13.09.2012 NR Abweichend.
18.09.2012 SR Abweichend.
20.09.2012 NR Zustimmung.
28.09.2012 NR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
28.09.2012 SR Das Bundesgesetz wird in der Schlussabstimmung angenommen.
Bundesblatt 2012 8153; Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2013
 
 

Behandlungskategorie NR

IIIa, Fraktionsdebatte (Art. 48 GRN)

 

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat

 
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