Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:
1. Der Bund ist aufzufordern, eine Neuregelung der Nothilfe für Ausländer auszuarbeiten und den Kantonen vorzulegen.
2. Der Bund muss aufgefordert werden, die effektiven Kosten von etwa 25 000 Franken pro Person zu vergüten.
3. Im Ausländer- und Asylgesetz soll die Grundlage geschaffen werden, damit man die Nothilfe entziehen kann.