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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

06.3473 – Interpellation

Fünfter Jahrestag des Swissair-Groundings. Gibt es Verantwortliche?

Eingereicht von
Einreichungsdatum
03.10.2006
Eingereicht im
Ständerat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Fünf Jahre nach dem Swissair-Debakel, zweifellos dem grössten wirtschaftlichen und finanziellen Skandal in der Geschichte der Schweiz, der die Steuerzahlerinnen und -zahler fast 3 Milliarden Franken gekostet hat, sind die Verantwortlichen noch immer nicht bestraft worden.

Wie beurteilt der Bundesrat den Sachverhalt in Bezug auf:

- den internationalen Ruf unseres Landes?

- das Vertrauen in das Funktionieren unserer Strafverfolgungsbehörden?

- den Schutz des Hauptaktionärs, der Eidgenossenschaft, während die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem Jahresbericht 2005 betont, dass die "finanziellen Auswirkungen beträchtlich sind"?

Antwort des Bundesrates vom 22.11.2006

Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Interpellation 05.3598 ausführte, ist er der Ansicht, dass weder eine Beeinträchtigung des internationalen Rufes unseres Landes noch des Vertrauens in das Funktionieren der Institutionen zu erkennen ist.

Der Interpellant stellt selber fest, dass die Dimensionen des Falles Swissair den üblichen Rahmen bei Weitem sprengen. Die zivil- und strafrechtliche Aufarbeitung der Angelegenheit ist demnach ein komplexes Unterfangen mit vielen Beteiligten und entsprechendem Zeitbedarf. In der Zwischenzeit ist von den zuständigen Behörden gegen 19 Personen der damaligen SAir-Group-Führung Anklage erhoben worden; bis zum Herbst hat der Liquidator Swissair drei Zivilklagen eingereicht. Weitere sind in Vorbereitung, und für die Gläubiger, darunter den Bund, sind bisher gut 1,6 Milliarden Franken sichergestellt worden. Der Bundesrat hat sich ausserdem in seiner Antwort auf das Postulat Recordon (06.3362; Gerichtliche Verfahren und Wirtschaftskriminalität) bereits einlässlich zur Frage geäussert, mit welchen gesetzlichen und organisatorischen Massnahmen allfällige künftige Zusammenbrüche grosser Wirtschaftsunternehmen rascher und effizienter als bisher aufgearbeitet werden können.

Betreffend die finanziellen Interessen des Bundes hat der Bundesrat in seiner kürzlichen Antwort auf die Dringliche Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion (06.1068; Swissair. Droht das Grounding der Justiz?) ausführlich über die gegenwärtige Sachlage informiert. Weil der Bund an der Swissair / SAirGroup lediglich eine Beteiligung von rund 3 Prozent der Aktien hielt (386 298 Aktien), ist er nicht deren Hauptaktionär gewesen; dies war mit 20 Prozent Aktienanteil nur bei der späteren Swiss der Fall. Die Ausführungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle in ihrem Jahresbericht 2005 (Ziffer 1.2.3, S.12) dokumentieren überdies, dass der Bund die Verantwortung zur Wahrung seiner finanziellen Interessen ernst nimmt.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
11.12.2006 SR Erledigt.
 

Erstbehandelnder Rat

Ständerat

Mitunterzeichnende (4)

 
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