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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

06.5086 – Fragestunde. Frage

Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten über Migros-Kundendienst in Lenzburg

Eingereicht von
Einreichungsdatum
15.03.2006
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Die Migros Aare bietet neu in ihrer Filiale in Lenzburg in Zusammenarbeit mit einer Versandapotheke den Vertrieb von rezeptpflichtigen Arzneimitteln an. Nach diesem Konzept wird für die Kunden der Migros die Möglichkeit geschaffen, verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Filiale Lenzburg zu erhalten. Die Patientin gibt ihr Rezept in verschlossenem Umschlag am Kundendienst ab, welcher es gleichentags an die Versandhandlung weiterleitet. Nach zwei bis drei Tagen kann das Medikament beim Kundendienst abgeholt werden.

Damit umgeht das Versandgeschäft die gesetzlichen Vorschriften für den Detailhandel mit Arzneimitteln vor Ort und die entsprechenden Versorgungspflichten vor Ort (Notfalldienst und Versorgung für akute Fälle), indem es mit diesem Vorgehen Filialen in die Migros implantiert. Nach diesem Muster könnten künftig sämtliche Detailhandels-Outlets (u. a. auch Tankstellenshops usw.) zu Pseudoapotheken mutieren.

Ist der Bundesrat der Ansicht:

a. dass dieses Modell den gesetzlichen Vorschriften des Heilmittelgesetzes entspricht;

b. dass dieses Modell dem Zweckartikel des Heilmittelgesetzes entspricht?

Antwort des Bundesrates vom 20.03.2006

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

 
 
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