Eingereichter Text
Laut Medienberichten werden ausländische Straftäter zur Verbüssung ihrer Strafe nur sehr selten (vier Fälle) ins Ausland überstellt.
Welches sind die Gründe, dass die Kantone von dieser Möglichkeit fast nicht Gebrauch machen?
Was gedenkt der Bundesrat in dieser Sache zu unternehmen?