Eingereichter Text
Der Bundesrat leitet unverzüglich das überfällige Ratifikationsverfahren zur Cybercrime-Konvention des Europarates ein.
Begründung
Die Ermittlung von Tätern, die Straftaten unter wesentlicher Nutzung des Internets begehen, gestaltet sich oft sehr schwierig. Effiziente und rasche Verfolgung ist unter anderem nur möglich, wenn vor allem die zeitraubende, überformalistisch ausgestaltete Rechtshilfe, die ein rasches Vorgehen und die rechtzeitige Sicherstellung der Spuren verhindert, vereinfacht wird. In diesem internationalen Kontext würde die Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates die unkomplizierte Unterstützung und ein schnelles Vorgehen zur Beweissicherung garantieren.
Antrag des Bundesrates vom 27.02.2008
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.