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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

07.3772 – Postulat

Corporate-Governance-Bericht. Zusatzbericht zur Interessenvertretung des Bundes in privatrechtlichen Aktiengesellschaften

Eingereicht von
Geschäftsprüfungskommission NR (06.072)
Einreichungsdatum
23.11.2007
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Überwiesen
 

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Zusatzbericht vertieft darzulegen, mit welchen rechtlichen Problemen die Entsendung instruierbarer Bundesvertreter in Verwaltungsräten von (insbesondere privatrechtlichen) Aktiengesellschaften verbunden sein kann. Dabei sind schwergewichtig mögliche Konflikte auszuleuchten:

a. die zwischen den öffentlichen Interessen des Bundes und den Interessen der Unternehmung auftreten können;

b. die sich aus der Informationspflicht des Bundesvertreters gegenüber dem Bund ergeben können.

Begründung

Der neunte Leitsatz im Corporate-Governance-Bericht lautet: "Der Bund soll mit instruierbaren Vertreterinnen und Vertretern nur noch in Verwaltungs- oder Institutsräten verselbstständigter Einheiten Einsitz nehmen, wenn sich seine Interessen ohne diese Vertretung nicht im erforderlichen Mass wahrnehmen lassen oder wenn das Anforderungsprofil des Verwaltungs- oder Institutsrates dies nahelegt."

Für instruierte Vertreterinnen und Vertreter des Bundes in privatrechtlichen Aktiengesellschaften nach OR können sich Interessenkonflikte zwischen ihrem Auftrag des Bundes und den gesetzlich festgelegten Pflichten als Verwaltungsräte ergeben. Insbesondere sind sie nach dem Aktienrecht für die Interessen der Gesellschaft verantwortlich und haften dafür, was zu einem Spannungsverhältnis zwischen öffentlichen Interessen des Bundes und Gesellschaftsinteressen führen kann. Die Geschäftsprüfungskommission ersucht deshalb den Bundesrat, den "Sonderfall Aktiengesellschaft" in einem Zusatzbericht vertieft zu reflektieren.

Antrag des Bundesrates vom 07.12.2007

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
12.03.2008 NR Annahme.
 

Erstbehandelnder Rat

Nationalrat

 

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