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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

08.3432 – Motion

Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei

Eingereicht von
Einreichungsdatum
13.06.2008
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Die Rechtsgrundlagen werden derart geändert, dass Einfuhr von und Handel mit Robbenprodukten in der Schweiz baldmöglichst untersagt sind.

Begründung

Jahr für Jahr werden vor Kanadas Küsten zwischen 200 000 und 300 000 junge Sattelrobben abgeschlachtet, oft mit grausamsten Methoden. Kanadas Regierung hat für dieses Jahr die Jagdquote auf 270 000 Jungtiere festgesetzt und dem internationalen Druck insofern nachgegeben, dass die Robben "humaner" getötet werden müssten: Die mit Keulen oder grossen Hacken erschlagenen oder bewusstlos geschlagenen Robben müssen neu auf dem Eis durch Aufschneiden der Schlagadern ausgeblutet werden. So soll verhindert werden, dass die Tiere - wie bisher - oft noch lebend gehäutet werden. Aber nicht einmal diese Vorschrift wird konsequent eingehalten, kontrolliert und durchgesetzt.

Die brutale Jagd auf Jungrobben hat nicht nur in den Vereinigten Staaten von Amerika, sondern auch in Europa die Menschen aufgeschreckt und zu massiven Protesten geführt. Allein aus der Schweiz sind in den letzten fünf Jahren mehrere Hunderttausend Protestkarten und Protestschreiben an die kanadische Regierung gegangen. Und die EU-Kommission prüft zurzeit den Erlass eines Verbots von Einfuhr und Handel von Robbenprodukten. Davon unabhängig haben Belgien, die Niederlande, Slowenien und Kroatien solche Verbote bereits erlassen. In Österreich und Deutschland laufen bereits ähnliche Gesetzgebungsverfahren. Ausserhalb Europas haben die USA und Mexiko Handelsverbote für Robbenprodukte erlassen.

Zwar verzichten die Schweizer Kürschner seit 1967 auf die Verarbeitung von Robbenfellen. Kanada versucht nun aber, auf dem europäischen Markt auch mit anderen Robbenprodukten Fuss zu fassen. Damit gerät auch unser Land ins Visier der Händler solcher Produkte, was ein Grossteil unserer Bevölkerung ablehnt.

Erklärung des Bundesrates vom 10.09.2008

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
03.10.2008 NR Annahme.
11.06.2009 SR Rückweisung an die WBK-SR.
24.09.2009 SR Ablehnung.
 
 
 

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