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Curia Vista - Geschäftsdatenbank

09.486 – Parlamentarische Initiative

Lobbying und Transparenz im Bundeshaus

Eingereicht von
Einreichungsdatum
24.09.2009
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Erledigt
 

Eingereichter Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Es sind die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, wie der Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude und die Akkreditierung von Lobbyisten neu zu regeln sind, damit folgende Bedingungen erfüllt werden:

1. Es ist eine eigene Akkreditierung für Lobbyisten zu schaffen (analog zu den Bundeshausjournalisten), gekoppelt an ein öffentliches Register (z. B. auf der Parlamentswebsite, mit Foto);

2. es sind Kriterien zu definieren, nach welchen die Lobbyisten akkreditiert werden können. Sie sind gesetzlich zu verpflichten, ihre Mandate offenzulegen respektive ihre Arbeitgeber (Verband, NPO, Firma) anzugeben;

3. mit der Definition, wer als Lobbyist oder Lobbyistin zu akkreditieren ist, muss gleichzeitig eine verbindliche Regelung geprüft werden, wie mit Rechtsanwälten zu verfahren ist, die Mandate betreuen und sich auf ihr Anwaltsgeheimnis berufen.

Begründung

Die Interessensvertretung ist ein legitimes Element demokratischer Systeme. Die heutige Regelung für den Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude ist jedoch unbefriedigend und nicht transparent.

Gleichzeitig ist eine Lösung zu finden, welche die Zahl der akkreditierten Lobbyisten einschränkt, damit der Parlamentsbetrieb in der heutigen Form sichergestellt ist.

 
 

Chronologie / Wortprotokolle

DatumRat 
15.01.2010SPK-NRDer Initiative wird Folge gegeben.
22.03.2010SPK-SRKeine Zustimmung
16.03.2011 NR Zurückgezogen.
 
 

Behandlungskategorie NR

IV, Kurzdebatte (Art. 48 GRN)

 
 

Deskriptoren:

Hilfe

Ergänzende Erschliessung:

0421;Zugang zur Wandelhalle

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