Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Kooperation mit der EU im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit mit der Emea im Arzneimittelbereich als Ziel mit grosser Priorität anzugehen und dem Parlament Bericht zu erstatten über:
a. die Erarbeitung einer Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch im Heilmittelbereich, u. a. auch zum Austausch vertraulicher Daten, wie sie bereits die USA, Kanada, Australien und Singapur kennen, und den Zeitplan für den Abschluss einer solchen Vereinbarung;
b. weitere angestrebte konkrete Formen für eine verstärkte und vereinfachte Zusammenarbeit im Heilmittelbereich und über den Zeitplan für den Abschluss solcher Vereinbarungen:
c. Bedingungen und weiter gehende Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bei der Zulassung von Arzneimitteln und Impfstoffen mit der EU;
d. Vor- und Nachteile einer Acquisübernahme aus heutiger Sicht.
Begründung
Trotz Pandemieplan und beträchtlicher Zeit, um sich auf die Schweinegrippepandemie organisatorisch vorzubereiten, sind Schwierigkeiten aufgetreten, welche die Bevölkerung verunsichert haben und nach Verbesserungen rufen, was u. a. die Zulassungspraxis und die internationale Zusammenarbeit betrifft. Dem Anliegen der Motion Maury Pasquier 09.3208 für einen einfacheren Zugang zu anerkannten Arzneimitteln hat der Bundesrat zugestimmt. Man darf davon ausgehen, dass die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 13 des Heilmittelgesetzes (SR 812.21) entsprechend angepasst werden. Die Problematik, die sich insbesondere bei Pandemien stellt, nämlich die der parallelen Einreichung von Zulassungsgesuchen, bleibt allerdings noch immer bestehen und soll angegangen werden.
Antrag des Bundesrates vom 27.01.2010
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.