Eingereichter Text
Am 19. August 2009 hat die Schweiz mit den USA ein Amtshilfeabkommen in Sachen UBS-Kundendaten abgeschlossen. Am 21. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall schwerer und fortgesetzter Steuerhinterziehung letztinstanzlich entschieden, dass in vergleichbaren Fällen Amtshilfe rechtlich nicht zulässig sei. Der Bundesrat will das Abkommen nun rechtlich anpassen. Die zuständigen Kommissionen werden um Zustimmung zu einer vorläufigen Anwendung des geänderten, vom Parlament noch nicht genehmigten Abkommens ersucht.
Was kehrt der Bundesrat vor, wenn die Kommissionen die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung verweigern?